Freitagsbrief 22/2019_20

Freitagsbrief 22/2019_20

Liebe Eltern,

aus aktuellem Anlass möchte ich noch einmal auf eine Information des Gesundheitsamtes bei Magen-Darm-Erkrankung hinweisen. Nach auftretenden Magen-Darm-Erkrankungen besteht ein Teilnahmeverbot bis 48 Stunden nach Symptomfreiheit. Nur mit einem schriftlichen ärztlichen Attest darf das Kind vor Ablauf der 48 Stunden die Einrichtung wieder besuchen. Auch wenn ich verstehe, dass es bei Berufstätigkeit schwierig ist ein Kind zu Hause zu behalten, so möchten weder Sie noch wir weitere Personen einer Ansteckungsgefahr aussetzen.

Im Zusammenhang mit dem Coronavirus der sich in den letzten Wochen so rasch ausbreitet, möchte ich Sie zunächst einmal um ruhiges und überlegtes Handeln bitten. Das Coronavirus wird von Mensch zu Mensch durch sogenannte Tröpfcheninfektion übertragen. Erklären Sie doch auch noch einmal Ihrem Kind, dass es in die Armbeuge niesen oder husten soll und wo und wie benutze Taschentücher entsorgt werden sollen. Auch das richtige Händewaschen sollten Sie zuhause noch einmal thematisieren (machen wir in der Schule auch).
Nicht jeder Husten oder Schnupfen ist gleich Corona! Wenn Ihr Kind krank ist, sollte es aber zuhause bleiben, um gesund zu werden und andere nicht anzustecken! Eine Krankmeldung benötigen wir auf jeden Fall (mündlich immer vor 8.00 Uhr auf dem Anrufbeantworter der Schule 9107330).
Wenn Sie den Verdacht haben, es ist mehr als eine übliche Erkältung, wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt und informieren uns.
Sie finden weitere Informationen im Internet unter: www.infektionsschutz.de und www.msagd.rlp.de

Nun noch eine Information zur Lernmittelfreiheit:
Falls Sie an der unentgeltlichen Schulbuchausleihe teilnehmen möchten, müssen Sie Ihren Antrag bis zum 16.03.2020 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Betzdorf-Gebhardshain – Frau Barton abgeben. Vergessen Sie nicht den erforderlichen Einkommensnachweis!

In diesem Sinne, bleiben Sie gesund! ?
Ute Mülling