Freitagsbrief 02/2020_21

Freitagsbrief 02/2020_21

Nachdem ich im letzten Freitagsbrief die neuen Schülerinnen und Schüler an unserer Schule begrüßt habe, möchte ich heute über weitere Veränderungen informieren:

Mit Ende des Schuljahres 2019/20 haben uns leider folgende Kolleginnen verlassen: Frau Jeschke-Müller, Frau Schneider-Polichnei, Frau Meier, Frau Ehlgen und Frau Heuer. An dieser Stelle allen noch einmal alle guten Wünsche und viel Freude im Ruhestand oder bei den neuen Arbeitsstellen

Neu an unserer Schule sind seit Beginn dieses Schuljahres:

Frau Mockenhaupt (Klasse 1a), Frau Niederer (Klasse 2b), Frau Weller (Klasse 3b), Frau Hentschel und Frau Sudermann (FSJ’lerinnen). Herzlich Willkommen in unserer Schulgemeinschaft!

Wir alle wollen, dass Ihre Kinder heil und gesund den Weg zur Schule und von der Schule nach Hause schaffen. Achten Sie darauf, wenn Sie Ihr Kind mit dem Auto fahren, dass Sie Ihr Kind so aussteigen lassen, dass es gefahrlos die Schule erreichen kann.

Halten Sie bitte so an, dass auch die anderen Kinder nicht gefährdet sind!

Einen Hinweis an alle Eltern habe ich in Zusammenhang mit Kindern, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen möchten: Wir erlauben dies aus Sicherheitsgründen erst mit der „Fahrradführerschein-Prüfung“ bzw. dann, wenn das Radfahren im Sachunterricht Thema ist.

In den vergangenen beiden Schulwochen sind bereits eine Menge Kleidungsstücke in der Schule liegen geblieben. Bitte achten Sie doch darauf, alles mit dem Namen Ihres Kindes zu beschriften! Nur dann können wir auch dafür sorgen, dass Ihr Kind seine Sachen zurückbekommt.

Wir können freitags während der normalen Unterrichtszeit Herkunftssprachenunterricht in Türkisch anbieten. Fall Sie sich dafür entscheiden, dass Ihr Kind an diesem Unterricht teilnehmen soll, schicken Sie bitte beiliegenden Zettel ausgefüllt mit in die Schule. Achtung! Die Anmeldung erfolgt für ein ganzes Schuljahr. Gilt erst ab Klasse 2!

Falls Sie diesen Anmeldezettel nicht bekommen haben, aber Ihr Kind am Herkunftssprachenunterricht teilnehmen soll, melden Sie sich einfach bei mir

Beachten Sie für Ihre Ferienplanung folgende Termine! Notieren Sie sich bitte diese Termine!

Ferientermine 2020/21:

letzter Schultag                    erster Schultag

Herbst 2020                     09.10.2020 (Freitag)             26.10.2020 (Montag)

Weihnachten 2020/2021 18.12.2020 (Freitag)              04.01.2021 (Montag)

Ostern 2021                     26.03.2021 (Freitag)             08.04.2021 (Mittwoch)

Pfingstferien 2021            21.05.2021 (Freitag)             07.06.2021 (Montag)

Sommer 2021                  16.07.2021 (Freitag)             30.08.2021 (Montag)

 

 Achtung!

Wenn der letzte Schultag vor den Ferien ein Freitag ist, gibt es nach 13.00 Uhr keine Betreuung!

Zusätzliche Feiertage bzw. bewegliche Ferientage: keine Schule und keine Betreuung

Freitag,         12.02.2021      beweglicher Ferientag

Montag,        15.02.2021      beweglicher Ferientag

Dienstag,      16.02.2021      beweglicher Ferientag

Mittwoch,       07.04.2021     beweglicher Ferientag

Donnerstag,  13.05.2021      Feiertag

Freitag,         14.05.2021      beweglicher Ferientag

Donnerstag,  03.06.2021      Feiertag

Freitag,         04.06.2021      beweglicher Ferientag

Ute Mülling

Freitagsbrief 01/2020_21

 

Freitagsbrief 01/2020_21

 

Ganz herzlich möchte ich an dieser Stelle die 54 neuen Schülerinnen und Schüler des 1. Schuljahres und die 7 neuen Schülerinnen und Schüler in den anderen Schuljahren und deren Eltern in unserer Schulgemeinschaft begrüßen.

Einen Brief wie diesen haben alle Kinder jeden Freitag im Ranzen. Mit dem „Freitagsbrief“ sollen Eltern schnell wichtige Informationen erhalten. Außerdem können Sie sich auch immer auf unserer Homepage www.cgs-betzdorf.de  informieren. Bei getrennt lebenden Sorgeberechtigten können wir nicht beiden Einladungen zu Elternsprechtagen oder Elternabenden zukommen lassen. Solche Termine finden Sie auch auf der Homepage. Bitte informieren Sie sich dort über Termine etc.

 

 

Geben Sie Ihrem Kind bitte mehrere Mund-Nasenschutzmasken mit in die Schule!

 

Beachten Sie heute folgende Informationen:

  • In diesem Schuljahr haben die 1. und 4. Schuljahre freitags um 12 Uhr Unterrichtsschluss. Die 2. und 3. Schuljahre haben freitags Unterricht bis um 13.00 Uhr. Das Angebot der Betreuung ist auch freitags von 12 bis 14 Uhr. Bitte beachten Sie, dieses Betreuungsangebot ist nur für die Kinder eingerichtet, deren Busse erst nach 13.00 Uhr fahren und deren Eltern bei Unterrichtsschluss nicht zu Hause sind. Bei Bedarf geben Sie bitte beiliegende Abfrage ausgefüllt mit in die Schule. Wenn Sie an dieser Anmeldung etwas verändern möchten, machen Sie dies bitte immer schriftlich. Um 12 Uhr fahren die nur folgende Busse: nach Scheuerfeld und Wallmenroth (Linie 291), zum Busbahnhof (Linie 294), Kölnerstraße, Wilhelmstraße, Post, Steinerotherstraße, Alsberg und Dauersberg. Alle anderen Fahrschüler können erst um 13 Uhr von der Schule abfahren. Um 13.00 Uhr werden für die Zweitklässler und Drittklässler die üblichen Haltestellen noch einmal angefahren.
  • Eine große Bitte an alle Eltern, deren Kinder mit dem Schulbus fahren: Falls Sie Ihr Kind nachmittags selbst abholen möchten, geben Sie bitte Ihrem Kind eine schriftliche Mitteilung darüber mit. Ansonsten setzen wir Ihr Kind nach Unterrichtsende in den Bus, falls Sie um 15.50 Uhr noch nicht an der Schule sind. Der Weg, uns kurz vorher anzurufen, ist nicht günstig, weil am Nachmittag das Büro nicht besetzt ist.
  •  Die Eltern, deren Kinder mit dem Taxi transportiert werden, informieren bitte das Taxiunternehmen, wenn Sie Ihr Kind selbst abholen oder vor Unterrichtsende abgeholt haben.
  • Bitte entschuldigen Sie Ihr Kind bei Krankheit umgehend in der Schule auf jeden Fall vor 8.00 Uhr. Dafür steht Ihnen unser Anrufbeantworter immer zur Verfügung. (Rufnummer: 02741/9107330). Den Anrufbeantworter können Sie jederzeit anrufen und müssen nicht bis zum Schulbeginn warten. Entschuldigungen sollten morgens bis Schulbeginn eingegangen sein, da wir täglich mit Schulbeginn die Anwesenheit der SchülerInnen überprüfen.

Falls Sie mit Ihrem Kind vor dem Unterricht zum Arzt gehen, aber beabsichtigen, es später in die Schule bringen zu wollen, teilen Sie uns dies bitte mit (ist auch unter der obigen Nummer möglich). Nur dann können wir gewährleisten, dass Ihr Kind, wenn es Ganztagskind ist, auch ein Mittagessen erhält. Diese Nummer können Sie auch dann wählen, wenn Sie uns lediglich etwas mitteilen möchten.

 

  • Der Unterricht endet für die Ganztagskinder des 1. und 2. und 3.Schuljahres und für die Klasse 4 montags bis donnerstags um 15.50 Uhr. Es ist nur in Ausnahmefällen möglich, dass Sie Ihr Kind vorher abholen. Besprechen Sie dies vorher mit den KlassenlehrerInnen Ihres Kindes.
  • Wenn Sie Ihr Kind nach Unterrichtsschluss an der Schule abholen, warten Sie bitte außerhalb des Schulhofes im Bereich der Sporthalle.
  • Beachten Sie bitte bei Besuchen oder Anrufen in der Schule, dass das Schulbüro nicht ständig besetzt ist.

Öffnungszeiten des Schulbüros: Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 12.00 Uhr.

Falls Sie ein Gespräch wünschen, vereinbaren Sie bitte einen Termin. Gespräche zwischen „Tür und Angel“ sind nicht immer möglich und oft unergiebig, weil weder Zeit für eine vernünftige Vorbereitung noch für die notwendige Ruhe bleibt, die man für ein Gespräch braucht.

Ute Mülling

 

Anlage:

Eine Abfrage wegen des Betreuungsbedarfes.

 

Schreiben der Ministerin aktuell

Ministerium für Bildung | Postfach 32 20 | 55022 Mainz
An die Eltern
und Sorgeberechtigten
aller Schülerinnen und Schüler
an rheinland-pfälzischen Schulen
DIE MINISTERIN
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz
Telefon 06131 16-0
Telefax 06131 16-41 10
poststelle@bm.rlp.dd
www.bm.rlp.de

 

13. August 2020
Beginn des Schuljahres 2020/2021
Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Sorgeberechtigte,
am kommenden Montag startet das neue Schuljahr. Ein Schuljahr, das wie kein anderes
geprägt ist von den Erfahrungen, die wir alle in den vergangenen Monaten gesammelt
haben. Sie als Eltern und Sorgeberechtigte haben Enormes geleistet, haben Familie,
Beruf und Homeschooling unter einen Hut gebracht. Ihnen und uns allen ist in
den vergangenen Wochen und Monaten sehr deutlich geworden, wie wichtig die
Schule nicht nur als Ort des Lernens, sondern als Ort des Lebens ist. Und so freuen
sich Schülerinnen und Schüler, ihre Eltern, Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schulleiter
darauf, dass das neue Schuljahr in der Schule beginnt. Für das Schuljahr 2020/2021
gilt: Wir wollen so viel Schule in Schule wie möglich machen, für unsere Schülerinnen
und Schüler, für ihre Familien, für unsere Gesellschaft. Denn: Unsere Kinder und Jugendlichen
haben ein Recht auf Bildung und es ist unsere gesamtgesellschaftliche
Verantwortung, dass sie dieses Recht auch verwirklichen können.
Sie können sich sicher sein: In den vergangenen Wochen und Monaten haben Lehrkräfte,
Schulleiterinnen und Schulleiter, die Schulaufsicht, die Schulträger und das Ministerium
intensiv darauf hingearbeitet, dass der Start in das Schuljahr 2020/2021 gelingt,
dass der kommende Montag einen positiven Aufbruch in ein neues Schuljahr
markiert. Das soll auch für diejenigen Schülerinnen und Schüler gelten, die in den
Phasen des häuslichen Lernens nicht die Lernfortschritte erzielen konnten, die man im
regulären Unterricht erwartet hätte. Deshalb haben wir gemeinsam mit den Kommunen
in den beiden letzten Ferienwochen mit der „Sommerschule Rheinland-Pfalz“ ein
bundesweit einmaliges Angebot durchgeführt, das auf große Resonanz gestoßen ist.
Unser Ziel ist, dass nun alle Kinder und Jugendlichen mit Zuversicht in das kommende
Schuljahr gehen können. Die Lehrerinnen und Lehrer werden gerade in der ersten
Zeit sorgfältig beobachten, wo ggf. noch Lerninhalte aus dem vorangegangenen
Schuljahr aufzuarbeiten sind, damit niemand zu kurz kommt.
Am Montag starten wir in allen Schulen mit dem Regelbetrieb – natürlich unter
Corona-Bedingungen. Diese Entscheidung wurde in Abstimmung mit unseren Gesundheitsexpertinnen
und –experten getroffen, die uns dafür grünes Licht gegeben
haben. Für die Lehrkräfte, die noch nicht wieder im Präsenzunterricht tätig sein dürfen,
wird es Vertretungen geben. Das Land stellt die dafür benötigten Mittel bereit.
Schülerinnen und Schülern, die aufgrund einer Vorerkrankung noch nicht in die
Schule kommen dürfen, wird das Lernen zuhause ermöglicht.
Oberstes Gebot wird weiterhin sein, die Infektionszahlen in einem engen Rahmen zu
halten. Dennoch ist es nicht ausgeschlossen, dass zumindest regional begrenzt auch
in Rheinland-Pfalz vorübergehend teilweise oder vollständige Schulschließungen erforderlich
werden.
Damit darauf alle bestmöglich vorbereitet sind, haben wir vor und in den Sommerferien
unseren Schulen umfassende Informationen als Planungsgrundlage zur Verfügung
gestellt. Die Schulen haben sich basierend darauf auf drei mögliche Szenarien
vorbereitet:
1. Regelbetrieb ohne Abstandsgebot
2.eingeschränkter Regelbetrieb mit Abstandsgebot und
3. temporäre Schulschließung
Sie haben für alle drei Szenarien Konzepte entwickelt. Denn: Wir starten im Regelbetrieb,
dennoch müssen wir – je nach Infektionsgeschehen – auch auf Einschränkungen
vorbereitet sein. Für Sie als Eltern, für unsere Schülerinnen und Schüler sowie für
unser gesamtes pädagogisches wie nicht-pädagogisches Personal ist sehr wichtig:
Sollte es noch einmal zu einem der beiden anderen Szenarien kommen, sind die
Schulen im Land vorbereitet.
Dazu trägt auch bei, dass unsere Schulen in der Zwischenzeit ihre Möglichkeiten und
Kompetenzen im Bereich des digitalen Lernens weiterentwickelt haben. Lehrkräfte haben
sich mit großem Engagement in der Nutzung der digitalen Werkzeuge weitergebildet
und Konzepte entwickelt. Das Pädagogische Landesinstitut hat in den Sommerferien
viele Angebote dazu gemacht, die in hohem Maße von unseren Lehrkräften angenommen
wurden.
Der DigitalPakt Schule gibt uns zudem die Möglichkeit, diese Entwicklung finanziell
wirksam zu unterstützen. Bildung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, an der
sich Bund, Länder und Kommunen angemessen beteiligen müssen. Mit dem Digital-
Pakt Schule wollen Bund und Länder gemeinsam die Ausstattung der Schulen mit digitaler
Technik verbessern. Ich bin sehr froh, dass wir in diesem Rahmen den Schulträgern
Mittel zur Verfügung stellen konnten, damit auch Schülerinnen und Schüler
ausgestattet werden, die zu Hause nicht über ein digitales Endgerät verfügen.
Aber es geht nicht nur um Geräte und Technik. Es geht auch um Unterrichtsmedien
und -materialien und pädagogische Konzepte. Deshalb haben wir mit den Mitteln des
DigitalPakts Schule auch Lizenzen für digitale Unterrichtsmedien beschafft, die den
Schulen in Kürze zur Verfügung stehen werden.
In den Zeiten des eingeschränkten Schulbetriebs vor den Sommerferien hat sich gezeigt,
dass die Schulen und die Lehrkräfte auch Unterstützung brauchen, um die Verzahnung
von Präsenz- und Fernunterricht zu optimieren. Daher haben wir gemeinsam
mit dem Pädagogischen Landesinstitut eine Handreichung zum Thema „Lernen gestalten
im Präsenz- und Fernunterricht“ entwickelt, die für alle Schularten nutzbar ist.
Sie enthält eine didaktische Einordnung, konkrete praktische Hinweise zur Steuerung
und sinnvollen Verzahnung von Präsenz- und Fernunterricht, Aufgabenformate, Beispiele
für Leistungsfeststellung und -beurteilung sowie Anregungen für die Zusammenarbeit
mit den Eltern. Ergänzt wird alles das durch praktische Beispiele und Links
zu weiteren Informationen.
Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
wir werden nicht nur beständig das Infektionsgeschehen im Auge behalten, sondern
auch weiter daran arbeiten, unsere Schulen in ihrer Bildungs- und Erziehungsarbeit
wirksam zu unterstützen. Ihre Kinder, unsere Schülerinnen und Schüler und damit die
nächste Generation, stehen im Mittelpunkt unseres Handelns: Ganz gleich, auf welche
Szenarien wir uns einstellen müssen, unser Ziel ist und bleibt, dass Ihre Kinder die
bestmögliche Bildung erhalten.
Lassen Sie uns daran gemeinsam mit den Schulen und gemeinsam mit Ihnen arbeiten
– im Sinne Ihrer Kinder und im Interesse unserer Schülerinnen und Schüler.
Mit herzlichen Grüßen
Dr. Stefanie Hubig

Informationen zum Schuljahr 2020_21

Liebe Sorgeberechtigten,

das Schuljahr 2020/21 startet am kommenden Montag (17.8.20).
Ich möchte Sie über einige Dinge informieren, die unsere Schule betreffen:

  1. Schulbeginn und Unterricht
  • die 2., 3. und 4. Schuljahre starten am Montag, den 17. August 2020
  • Unterrichtsbeginn ist 8.00 Uhr
  • ab 7.40 Uhr müssen die Kinder mit Ankunft auf dem Schulhof in ihre Klassen gehen
  • der Ganztagsunterricht beginnt sofort ab Montag
  • die Schülerinnen und Schüler müssen in den Bussen, auf dem Schulhof und auf den Gängen einen Mund-Nasenschutz tragen (geben Sie Ihrem Kind mehr als einen Mund-Nasenschutz mit in die Schule – zum Austausch!)
  • in der Klasse dürfen die Kinder den Mund-Nasenschutz abnehmen
  • wenn der Lehrer/die Lehrerin sich unter dem Abstand von 1,50m der Schülerin/dem Schüler nähert, müssen beide einen Mund-Nasenschutz tragen (wie bereits vor den Ferien!)
  • Visiere sind nicht gestattet!

 

 

  1. Schulhof/Eltern
  • Eltern dürfen nur in Ausnahmefällen den Schulhof betreten
  • Mund-Nasenschutz ist natürlich Pflicht
  • bei Betreten des Schulhofes müssen Kontaktdaten hinterlegt werden ein auszufüllendes Formblatt finden Sie am Zugangstor neben der Sporthalle.

        Das ausgefüllte Formblatt geben Sie bei Betreten des Schulhofes/der Schule Ihrem Gesprächspartner ab.

 

  • Auf dem Schulhof muss der Abstand von 1,50m zu anderen Personen von allen eingehalten werden.

 

  1. Betreuung
  • Die Betreuung findet für Kinder, die früher als 7.40 Uhr zur Schule kommen, bis auf weiteres, auf dem Schulhof statt.
    Ebenso die Betreuung im Anschluss an den Vormittagsunterricht.
  • Eine Abfrage zum Betreuungsbedarf geht Ihnen in der ersten Schulwoche zu. Bis dahin geben Sie Ihrem Kind eine kurze schriftliche Mitteilung bei Betreuungsbedarf mit.

 

  1. Verkehrssituation
  • Durch die Baustelle im Zufahrtsbereich der Grundschule können die Busse unsere Schule bis November nicht anfahren.
  • Die Busse halten an der Scheuerfelder Straße.
    Die Kinder müssen durch den Lärchenweg zur Schule laufen. Wir werden dafür Aufsichtspersonal bereitstellen.
  • Wenn Sie Ihr Kind zur Schule bringen, meiden Sie bitte den Lärchenweg. Sie können von der Scheuerfelder Straße in den Blumenweg oder in den Pappelweg einfahren, sollten aber unbedingt zum Schutze aller Fußgänger nur durch den Ulmenweg wieder von der Schule wegfahren.
  • Während die Buskinder durch den Lärchenweg laufen, wird dieser kurzzeitig für den Autoverkehr gesperrt.

 

  1. Einschulung
  • Die Eltern der Erstklässler wurden per Post über die Einschulungsmodalitäten informiert. Bitte beachten Sie die Ihnen mitgeteilten Zeiten!

 

  1. Infektionen
  • Wir alle wünschen uns einen ganz normalen Schulablauf und müssen daher ganz streng auf mögliche Infektionen achten.
  • Wenn wir bei einer Schülerin/einem Schüler Krankheitssymptome (Schnupfen, Fieber, Halsschmerzen, trockenen Husten, Durchfall…) feststellen, dürfen diese die Schule nicht betreten.
    Wenn wir diese Anzeichen während des Unterrichts feststellen, werden die betroffenen Schülerinnen/Schüler sofort isoliert und die Eltern informiert. Erst mit Vorlage eines Attestes kann die Schule dann wieder besucht werden.
  • Wenn Sie in einem Risikogebiet Urlaub gemacht haben, beachten Sie die 14-tägige Quarantäne oder geben Ihrem Kind eine Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Arztes mit, die nicht älter als 48 Stunden ist.

 

  1. Besuche in der Schule
  • Wenn Sie außerhalb der üblichen Ankunfts- oder Abholzeiten zur Schule kommen, ist der Schulhof abgesperrt. Melden Sie sich telefonisch im Büro an.

 

Denken Sie bei allem was Sie tun daran, dass es uns wichtig ist, nicht krank zu werden und die Schule regulär stattfinden zu lassen. Dieses kann uns in der Schulgemeinschaft nur dann gelingen, wenn wir uns in strenger Disziplin üben und die Vorschriften beachten.

In diesem Sinne wünsche ich uns allen einen guten Start in das neue Schuljahr.

Ute Mülling

SCHREIBEN der MINISTERIN zum SCHULJAHRESBEGINN

Ministerium für Bildung | Postfach 32 20 | 55022 Mainz

An alle Eltern
in Rheinland-Pfalz
DIE MINISTERIN
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz
Telefon 06131 16-0
Telefax 06131 16-41 10
poststelle@bm.rlp.de
www.bm.rlp.de

 

3. Juli 2020

Umgang mit dem Corona-Virus im neuen Schuljahr

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte,
die zurückliegenden Wochen haben uns allen sehr viel abverlangt. Gemeinsam haben wir es erreicht, dass sich das Infektionsgeschehen bisher günstig entwickelt hat.
Angesichts dieser positiven Entwicklung konnten die Schulen schrittweise ihren Betrieb wiederaufnehmen und immer mehr Schülerinnen und Schülern Präsenzunterricht an-bieten. Die aktuelle Lage ermöglicht und gebietet es nun, nach den Sommerferien den Regelbetrieb in allen Schulformen und allen Schulen wiederaufzunehmen. Vorrangiges Ziel für das gesamte Schuljahr 2020/2021 ist es, einen durchgehenden Regelbetrieb für alle Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen.
Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie werden jedoch weiterhin Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen beachtet werden müssen. Trotz dieser Maßnahmen werden unter Umständen auch im kommenden Schuljahr Einschränkungen des Regelbetriebs nicht gänzlich zu vermeiden sein.
Gemeinsam können wir auch weiterhin durch unser Verhalten dazu beitragen, das In-fektionsgeschehen günstig zu beeinflussen. Ich bitte Sie daher sehr herzlich, in unserem gemeinsamen Interesse für einen regulären Schulbetrieb die folgenden Hinweise sorgfältig zu beachten:

Wenn Sie bei Ihrem Kind Symptome wie z.B. Schnupfen, Fieber, Halsschmerzen, trockener Husten, Kopf- und Gliederschmerzen, Durchfall, Verlust von Geschmacks-/ Geruchssinn, Atemprobleme bemerken, muss Ihr Kind zuhause blei-ben. Lassen Sie in diesem Fall unbedingt durch Ihre Haus- bzw. Kinderärztin oder Ihren Haus- bzw. Kinderarzt nach telefonischer Absprache einen Test auf SARS-CoV2 durchführen. Erst wenn dieser Test negativ ist, kann Ihr Kind die Schule wieder besuchen.

Wenn der Test positiv ausfällt, wird durch das Gesundheitsamt eine 14-tägige Quarantäne angeordnet. Diese kann bei nicht bestehenden oder nur geringfügig ausgeprägten Krankheitszeichen zuhause (Heimquarantäne) oder in seltenen Fällen, sofern eine stationäre Behandlung sinnvoll erscheint, im Krankenhaus erfolgen. In diesem Fall informieren Sie bitte umgehend auch die Schulleitung.

Eine Entlassung aus der Quarantäne – ohne vorangegangenen Krankenhausaufenthalt (leichter Krankheitsverlauf) – kann frühestens 14 Tage nach Symptombeginn und mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit erfolgen. Erst dann kann Ihr Kind die Schule wieder besuchen.

Wenn bei Ihrem Kind Symptome während der Unterrichtszeit auftreten, wird die Schule Ihr Kind isolieren und Sie umgehend informieren, damit Sie Ihr Kind abholen können. Auch dann lassen Sie bitte unbedingt durch Ihre Haus- bzw. Kinderärztin oder Ihren Haus- bzw. Kinderarzt nach telefonischer Absprache einen Test auf SARS-CoV2 durchführen.

Eine 14-tägige Quarantäne wird auch dann angeordnet, wenn Ihr Kind engen Kontakt zu einer infizierten Person hatte, bei der SARS-CoV-2 nachgewiesen wurde. Am fünften Tag nach dem Kontakt zu dieser Person wird Ihr Kind durch das Gesundheitsamt auf das Coronavirus getestet, um eine etwaige Infektion frühzeitig nachweisen zu können. Eine frühere Testung könnte zu falschen Ergebnissen führen.

Wenn es einen Fall einer positiv getesteten Person in der Schule Ihres Kindes gibt, wird nach fallbezogener Einschätzung des Gesundheitsamtes das jeweilige
Umfeld (Klasse, Kurs, Klassen-/Kursstufe, Arbeitsgemeinschaft etc.) bis hin zur gesamten Schule getestet, auch wenn keine Symptome vorliegen und kein direkter Kontakt zu der infizierten Person bestand.

Das Gesundheitsamt entscheidet in eigener Zuständigkeit im Rahmen einer Risikobewertung, ob und wie lange einzelne Klassen, Kurse oder ganze Schu-len geschlossen werden müssen.

Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Schule verpflichtet ist, sowohl den Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten eines COVID-19 Falles in der Schule dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden.
Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich an das für Sie zuständige Gesund-heitsamt wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Reiner Schladweiler                                                                        Dr. Stefanie Hubig
Sprecher des                                                                                  Ministerin für Bildung
Landeselternbeirats
Rheinland-Pfalz

Sommerschule 2020

Anmeldung – Sommerschule RLP
Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigten,
in der 5. Ferienwoche (03.08. – 07.08.2020) sowie in der 6. Ferienwoche (10.08. – 14.08.2020), jeweils von Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, bietet die Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain eine Sommerschule an der Martin-Luther-Grundschule Betzdorf, Martin-Luther-Str. 31, 57518 Betzdorf, für die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 – 4 an. Die Schülerinnen und Schüler werden in kleinen Lerngruppen eine systematische Förderung der Grundkompetenzen aus Deutsch und Mathematik in Form eines intensiven Nachhilfeunterrichts erhalten.
Wenn Sie ihr Kind anmelden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an Anna-Lorena.Nauroth@vg-bg.de oder eine Anmeldung per Post an die Verbandsgemeindeverwaltung Betzdorf-Gebhardshain, Hellerstraße 2, 57518 Betzdorf. In der Anmeldung geben Sie bitte Vor – und Nachnamen des Kindes, Geburtsdatum, Anschrift mit Telefonnummer, Klassenstufe und Name der Schule, die Ihr Kind regulär besucht, an. Gerne können Sie dazu auch den Anmeldebogen ausfüllen.
Da Ihr Kind nur in einer Woche die Sommerschule besuchen kann, teilen Sie uns bitte auch mit, in welcher Ferienwoche Ihr Kind die Sommerschule besuchen soll.
Die Anmeldung muss bis spätestens 23.07.2020 eingegangen sein. Spätere Anmeldungen können aus organisatorischen Gründen leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Es besteht kein Anspruch auf Schülerbeförderung. Das bedeutet für Sie, dass Sie für die Organisation der Beförderung Ihres Kindes von und zur Sommerschule selbstverantwortlich sind.
Nach erfolgter Anmeldung ist der Besuch verbindlich.

Anmeldebogen Sommerschule RLP
(per E-Mail senden oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung abgeben/postalisch senden)
Name:
Vorname:
Geburtsdatum:
Straße:
PLZ:
Wohnort:
Name der Sorgeberechtigten:
Telefonnummer(n) Sorgeberechtigten:
Klassenstufe:
Stammschule/
regulär besuchte Schule:
Mein Kind soll in der
? 5. Ferienwoche (Mo. 03.08. – Fr. 07.08.2020)
? 6. Ferienwoche (Mo. 10.08. – Fr. 14.08.2020)
teilnehmen.
[Bitte ankreuzen]

Elternschreiben der Bildungsministerin

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte,
ein Schuljahr, wie wir noch kein anderes erlebt haben, geht zu Ende. Wenn es das In-fektionsgeschehen zulässt, wollen wir nach den Sommerferien wieder zum regulären Unterricht zurückkehren. Mit diesem Schreiben möchte ich Sie über die wichtigsten Eckpunkte unserer Planungen für das nächste Schuljahr informieren. Erlauben Sie mir zuvor aber ein paar persönliche Worte:
Die Corona-Krise hat Einschränkungen und teilweise auch Verunsicherung in nahezu allen Lebensbereichen nach sich gezogen. Vieles davon wäre vor einem halben Jahr noch undenkbar gewesen. Dazu gehört auch die Schließung aller Kitas und Schulen in Deutschland. Mir ist bewusst, dass die letzten Monate Ihnen und Ihren Familien sehr viel abverlangt haben. Für alles, was Sie geleistet haben, möchte ich Ihnen auch zu Schuljahresende noch einmal meinen ganz herzlichen Dank und meine Hochach-tung aussprechen. Nur weil wir alle gemeinsam und entschieden gehandelt haben, konnten wir die Ausbreitung des Virus so verlangsamen. Wir werden auch weiter Rücksicht nehmen und aufeinander achten müssen, gemeinsam bleiben wir stark ge-gen das Virus.
Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Bildung, um ihnen die besten Startvo-raussetzungen für das Leben und Arbeiten zu ermöglichen. Um das zu gewährleisten, stehen wir als Verantwortungsgemeinschaft aus Schule, Elternhaus, Schulträgern und außerschulischen Partnern ein. Gestützt auf den Rat von Medizinerinnen und Medizi-nern und erste wissenschaftliche Erkenntnisse – gehen wir jetzt davon aus, dass wir das nächste Schuljahr im Regelbetrieb beginnen können. Wir wollen möglichst schnell
zurück zu möglichst viel Normalität. Die Schulen sind über die Organisation des neuen Schuljahres informiert, haben klare Vorgaben erhalten und dennoch den Spielraum, den sie brauchen, um den Schulbetrieb an die Situation vor Ort anzupassen.
10 Punkte stehen im Mittelpunkt bei den Planungen für das nächste Schuljahr:
? Im ersten Halbjahr des neuen Schuljahres soll der Schwerpunkt auf dem Unterricht und dem Lernen liegen. Ausflüge, Klassenfahrten und außer-schulische Projekte können vorerst nicht stattfinden. Es muss so viel Prä-senzunterricht wie möglich stattfinden.
? Für Schülerinnen und Schüler mit Vorerkrankungen, die weiterhin nicht in der Schule anwesend sein können, wird es einen geregelten Fernunter-richt geben. Lehrkräfte, die nicht im normalen Unterricht eingesetzt wer-den können, unterrichten Schülerinnen und Schüler von zuhause oder von einem separaten Raum in der Schule aus. Dazu nutzen sie die vom Land zur Verfügung gestellten digitalen Werkzeuge, etwa das Video-Kon-ferenzsystem.
? Für den Fall, dass auch weiterhin Fernunterricht stattfinden muss, sollen bestimmte Klassenstufen, wie die Stufen 1 und 5 sowie die Klassen, die sich vor einem Abschluss befinden, vorwiegend im Präsenzunterricht un-terrichtet werden.
? Wo weiterhin Fernunterricht notwendig ist, müssen Präsenz- und Fernun-terricht gut miteinander verzahnt werden. Die Kombination aus Präsenz- und Fernunterricht wird auf der Basis verbindlicher Stunden- bzw. Wo-chenpläne stattfinden.
? Die Verantwortung für den Fernunterricht liegt bei den Lehrkräften. Dadurch wollen wir Sie, als Eltern und Familien entlasten. Sie sollen Ihre Kinder nicht in stärkerem Maße unterstützen als dies auch im Präsenzun-terricht der Fall wäre.
? Für den Fernunterricht wird es klare Regelungen zur Erbringung von Leis-tungsnachweisen geben. Alle Prüfungen werden stattfinden. Schülerinnen und Schüler erhalten regelmäßig Rückmeldung.
? Kollegien treffen verbindliche Absprachen zu Verantwortlichkeiten. Lehr-kräfteteams unterstützen sich gegenseitig.
? Das Land stellt Mittel für zusätzliches Personal bereit. Darüber hinaus gibt es einen Vertretungspool mit verbeamteten Lehrkräften, Feuerwehrlehr-kräfte an Grundschulen und schuleigene Budgets, mit denen die Schulen Vertretungspersonal für zeitweise Einsätze einstellen können.
? Den Schwung, den die Digitalisierung in den Schulen in den letzten Mona-ten erhalten hat, soll weiter genutzt und beibehalten werden: So werden die digitale Infrastruktur und Ausstattung der Schulen und die Kompeten-zen der Lehrkräfte im Umgang mit den digitalen Medien weiter ausgebaut werden. Dazu wird das Land das Unterstützungssystem im Hinblick auf Fortbildung, Beratung, digitale Werkzeuge, Medien und Materialien wei-terentwickeln.
Damit die Schülerinnen und Schüler Lernrückstände, die in den letzten Monaten auf-getreten sind, aufholen können, machen wir zusätzliche Angebote – beispielsweise die Sommerschule RLP.
Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte,
bei allen Entscheidungen, die wir für das kommende Schuljahr getroffen haben, hatten und haben wir das Wohlergehen Ihrer Kinder, aber auch aller anderen, die Schule vor Ort gestalten, im Blick. Auch im kommenden Schuljahr wird es neue Herausforderun-gen geben – und ich bin sicher, gemeinsam werden wir diese Herausforderungen be-wältigen. Bei aller gebotenen Vorsicht können wir auch mit Zuversicht in das neue Schuljahr gehen.
Für die Sommerferien weise ich nochmals auf unser gemeinsames Angebot mit den Kommunen vor Ort hin: Die Sommerschule RLP bietet Schülerinnen und Schülern von der 1. bis zur 8. Klasse in den letzten beiden Ferienwochen Unterstützung in Deutsch
und Mathematik. Darüber hinaus gibt es weitere Ferienangebote vor Ort unter dem Motto „Spaß und lernen“. Alle Informationen dazu gibt es unter https://bm.rlp.de/de/sommerschule/
Ich danke Ihnen für Verständnis, Ihre Geduld und Ihren langen Atem, den Sie in den letzten Monaten aufgebracht haben und wünsche Ihnen und Ihren Familien alles Gu-tem, vor allem Gesundheit.
Herzliche Grüße
Dr. Stefanie Hubig

Wichtige Information Teil 2

Einreisende im Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2
Sehr geehrte Reisende,
bitte beachten Sie folgende Einschränkungen für Ihre Einreise nach Deutschland:
1. Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind derzeit auf Grundlage landesrechtlicher Bestimmungen nach §§ 32 Satz 1, 30 Absatz 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes grundsätzlich verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in ihre eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben sowie sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort aufzuhalten (sog. Absonderung).
2. Ein Risikogebiet nach Ziffer 1 ist ein Staat oder eine Region außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für welche zum Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Eine fortlaufend aktualisierte Liste der Risikogebiete wird durch das Robert Koch-Institut unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete
3. Personen nach Ziffer 1 sind außerdem verpflichtet, unverzüglich die für Ihren Wohnsitz/Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland zuständige Behörde (in der Regel das lokale Gesundheitsamt) zu kontaktieren und auf ihre Einreise hinzuweisen. Die lokal zuständige Gesundheitsbehörde überwacht die Einhaltung dieser Absonderung.
Ihr zuständiges Gesundheitsamt finden Sie im Internet unter: https://tools.rki.de/plztool/
4. Von diesen Regelungen sind nur Personen ausgenommen, die einer landesrechtlichen Ausnahme unterliegen und die keine Krankheitssymptome für COVID-19 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert Koch-Instituts aufweisen. U. a. haben die Länder Ausnahmen für Personen vorgesehen, die nur zur Durchreise in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, oder die durch ein ärztliches Zeugnis belegen können, dass sie innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise negativ auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet worden sind. Das ärztliche Zeugnis muss sich auf eine Testung stützen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sonstigen durch das Robert Koch-Institut unter https://www.rki.de/covid-19-tests veröffentlichten Staat durchgeführt wurde.
Mit freundlichen Grüßen und besten Wünschen für Ihre Gesundheit Ihr Bundesministerium für Gesundheit
INTERNET
www.bundesgesundheitsministerium.de www.zusammengegencorona.de
Bonn/Berlin, im Juni 2020
Risikogebiete  – z.B. auch die Türkei
Testanerkennung

Wichtige Elterninformation des Ministeriums bzgl. Urlaubsreisen ins Ausland

Elterninformation zu Urlaubsreisen in Risikogebiete
Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
wir möchten Sie heute über die derzeit geltenden Reisebestimmungen und die daraus resultierenden Folgen informieren.
Die Bundesregierung hat die weltweite Reisewarnung für viele europäische Staaten am 3. Juni 2020 aufgehoben. Seit dem 15. Juni gelten für die Mitgliedstaaten der EU, das Vereinigte Königreich, die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein individuelle Reisehinweise. So entscheiden die Länder selbst über mögliche Einreiseverbote.
Für Reisen in andere Staaten ist die Reisewarnung vorerst bis einschließlich 31. August 2020 verlängert.
Gemäß der 10. Corona-Bekämpfungsverordnung sind Einreisende nach Rheinland-Pfalz, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort aufzuhalten (häusliche Quarantäne).
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Das Robert-Koch-Institut hat auf seiner Homepage eine Liste von Staaten veröffentlicht, in denen ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht (Risikogebiete z.B. Schweden, Serbien, Türkei und zahlreiche Bundesstaaten der USA). Die Liste wird regelmäßig aktualisiert und kann unter folgender URL eingesehen werden:
https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete (vgl. Merkblatt im Anhang)
Aufgrund der fortlaufenden Prüfung der Bundesregierung, inwieweit Staaten als Risikogebiete einzustufen sind, kann es auch zu kurzfristigen Änderungen, insbesondere zu einer Erweiterung der Liste des Robert-Koch-Instituts kommen. Bitte prüfen Sie auch unmittelbar vor Ihrer Rückkehr aus dem Urlaub, ob Sie sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem dieser Gebiete aufgehalten haben.
Wir bitten Sie, Ihre Urlaubsreise unter Beachtung der obenstehenden Hinweise zu planen.
Sofern Sie also beabsichtigen in einem Risikogebiet Ihren Urlaub zu verbringen, achten Sie bitte ganz besonders auf eine geeignete zeitliche Planung, damit Ihr Kind zu Beginn des neuen Schuljahres die Schule besuchen kann. Sollte dies nicht möglich sein und die Quarantäne oder ein Teil der Quarantäne im neuen Schuljahr liegen, so informieren Sie bitte rechtzeitig die Schule Ihres Kindes.
Um zu vermeiden, dass sich das Virus in der Schule Ihres Kindes ausbreitet und eine Ausbreitung sogar zu einer Schulschließung führen kann, schicken Sie bitte Ihr Kind keinesfalls während der Zeit der häuslichen Quarantäne in die Schule.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und ihre Mithilfe.
Im Laufe der Woche wird das Schreiben auf der Homepage der Landesregierung Rheinland-Pfalz unter folgender URL auch in weiteren Sprachen zur Verfügung gestellt:
https://corona.rlp.de/de/themen/schulen-kitas/dokumente-schule/
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
Raimund Leibold

Freitagsbrief 24/2019_20

Liebe Eltern,

zwischen dem letzten Freitagsbrief vom 13. März bis zu diesem letzten Freitagsbrief in diesem Schuljahr ist unglaublich viel passiert.

Corona hat zunächst einmal dafür gesorgt, dass Sie als Eltern ganz stark in die schulische Arbeit Ihrer Kinder unterstützend eingreifen mussten. Dafür danken wir Ihnen von Herzen!
Ihre Kinder mussten viele Dinge im Homeschooling lernen, bei denen wir Lehrer sie gerne mehr unterstützt hätten. Aber wir alle haben versucht, das Beste aus dieser Situation zu machen.

Ein ganz großes Lob an unsere Schülerinnen und Schüler. I Als der Unterricht unter den Corona Bedingungen wieder anfing, haben sie sehr diszipliniert Abstand zu ihren Klassenkameraden gehalten und den Mund-Nasenschutz getragen. Eine Situation die nicht nur neu, sondern zeitweise auch echt beklemmend für alle Seiten war und auch immer noch ist.

Liebe Kinder, ihr habt es so toll gemacht! Wir sind unglaublich stolz auf euch!

Ein herzliches Dankeschön an Frau Schulz, Frau Scheidt und Herrn Mohammad (alle aus der Klasse 3b) für die selbstgenähten Mundschutze für die Kinder.
So haben wir stets einen Vorrat an Masken, falls ein Kind ohne Maske in die Schule kommt.

Eine berechtigte Frage die mir zurzeit immer wieder gestellt wird: Wie geht es denn im neuen Schuljahr weiter? Diese Frage kann ich im Moment leider nicht beantworten. Es wird sicherlich mit dem Anstieg neuer Erkrankungen, bedingt durch Urlaub und Lockerung der Abstandsregelungen, neue Informationen des Ministeriums geben. Ich gehe davon aus, dass wir unter Sicherheitsauflagen am
17. August 2020 mit dem Unterricht starten. Ob in diesem Sicherheitskonzept die Betreuung vor und nach dem Unterricht stattfinden kann, wage ich zu bezweifeln. Bitte schauen Sie während der Ferien auf die Homepage. Dort werden Sie aktuelle Informationen bekommen.

Bereits in den Ferien wird der Straßenbau die Gerstenkampstraße komplett still legen. Die Zufahrt zur Schule erfolgt dann über den Lärchenweg (Einbahnstraße ist aufgehoben) und über den Pappelweg. Die Busse werden an der Scheuerfelderstraße halten. Der Lärchenweg wird während dieser Zeit für den Verkehr gesperrt sein. Diese Maßnahme dauert wahrscheinlich bis November.
Ich denke mit Disziplin und Geduld werden wir auch diese Situation gemeinsam meistern.

Bevor ich diesen Brief schließe, möchte ich mich auf diesem Wege auch bei ausscheidenden Kolleginnen verabschieden:

Frau Susanne Jeschke-Müller geht in den Vorruhestand. Ich wünsche ihr viel schöne Zeit mit der Familie!

Frau Karoline Meier wechselt an eine wohnortnähere Schule. Viel Freude mit den Kindern dort!

Frau Sarah Schneider-Polichnei verlässt uns und wechselt in einen Kindergarten. Leider konnten wir ihr keinen Arbeitsvertrag in einem größeren Stundenumfang bieten. Ich wünsche Ihr alles Gute im neuen Arbeitsumfeld und viel Spaß mit den Kleinen!

Frau Franziska Ehlgen hat die Lehramtsprüfung bestanden und muss uns leider verlassen. Ich drücke ihr alle Daumen für eine Stelle im Schuldienst!

Frau Anne Heuer hat ebenfalls ihre Prüfung bestanden und ist nun ausgebildete Erzieherin. Ich hoffe darauf, dass wir uns in einer anderen Vertragsform wieder finden.

Tja, und wenn Sie  nun denken, alle diese Stellen seien bereits neu besetzt. … Ich warte und hoffe darauf. Die Ferien sind ja immerhin sechs Wochen lang. In dieser Zeit wird sich schon noch etwas tun! Nur nicht die Hoffnung verlieren!

 

Ihnen und Ihren Kindern wünsche ich erholsame Sommerferien! Bleiben Sie gesund!

Ute Mülling

Bis auf die beiden mittleren Ferienwochen bin ich in der Schule. Bei Fragen können Sie mich dort telefonisch erreichen.