Schwerpunktschule
In der Christophorus Schule werden Grundschüler entsprechend der Richtlinien für Grundschulen unterrichtet. Neben dem „Grundschulauftrag“ hat unsere Schule aber auch den Auftrag, als Schwerpunktschule Integration zu ermöglichen. Das bedeutet, dass Kinder mit einer Beeinträchtigung auf Antrag der Eltern unsere Schule besuchen und mit nicht beeinträchtigten Kindern gemeinsam unterrichtet werden.
Grundlage der Förderung dieser Kinder ist der Lehrplan der jeweiligen Förderschule und ihr persönliches Leistungsvermögen. Um diesen Auftrag erfüllen zu können, sind einige der Unterrichtsstunden doppelt besetzt, d.h. neben der Grundschullehrerin / dem Grundschullehrer ist eine Förderschullehrerin/ ein Förderschullehrer oder eine pädagogische Fachkraft mit im Unterricht.
In dieser Aufgabe unterscheidet sich unsere Schule von anderen Grundschulen.
Aber auch alle anderen Schülerinnen und Schüler werden gemäß unserem Qualitätsziel so gefordert und gefördert, dass ihre individuellen Voraussetzungen berücksichtigt werden.