Liebe Eltern,
immer wieder hört man in den Nachrichten, dass ein Kind auf dem Weg zur Schule verschwunden ist. Wir können diese Gefahr leider nicht beseitigen, aber Sie als Eltern und wir als Schule können gemeinsam dafür sorgen, dass ein Kind welches morgens von zu Hause weggeht nicht erst nach Schulschluss vermisst wird. Dazu müssen Sie als Eltern uns immer informieren, wenn Ihr Kind nicht oder später zum Unterricht kommt. Entweder über den Anrufbeantworter (02741 9107330) oder über die Kommunikationsplattform SchoolFox unter „Abwesenheit“ nicht unter „Nachrichten“.
In der übergreifenden Schulordnung von Rheinland-Pfalz steht dazu im §37 Absatz1: Sind Schülerinnen oder Schüler verhindert, am Unterricht oder an sonstigen für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen teilzunehmen, so ist die Schule vor Unterrichtsbeginn zu informieren. Eine begründete schriftliche Entschuldigung ist spätestens am dritten Tag vorzulegen. Die zusätzliche Vorlage von Nachweisen, in besonderen Fällen von ärztlichen, ausnahmsweise von schulärztlichen Attesten, kann verlangt werden. Unabhängig von weiteren Maßnahmen aufgrund des Schulgesetzes sind bei unentschuldigtem Fernbleiben die Eltern unverzüglich zu benachrichtigen.
Dafür benötigen wir aber auch eine Telefonnummer unter der wir Sie verlässlich immer erreichen können.
Bevor Sie Ihr Kind wieder in die Schule schicken, sollte es 24 Stunden ohne Krankheitssymptome sein.
Ute Mülling
Für die Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen liegt ein Flyer der Westerwaldschule Gebhardshain bei.
 
