Bei welchen Krankheitssymptomen müssen Kinder zu Hause bleiben?

Umgang mit Erkältungs-/Krankheitssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kita und Schule in Rheinland-Pfalz gültig ab 30.08.2021
Hinweise für Eltern, Sorgeberechtigte und Personal
Unter Berücksichtigung der aktuellen Infektionslage gilt:
? Kinder und Jugendliche dürfen die Einrichtung (Kita oder Schule) nicht besuchen, auch wenn sie unter einem Infekt mit nur schwachen Symptomen leiden (z.B. leichter Schnupfen, leichter/gelegentlicher Husten). Erst wenn sich der Allgemeinzustand nach 24 Stunden deutlich gebessert hat und keine weiteren Krankheitszeichen dazugekommen sind, darf die Kita oder die Schule wieder besucht werden.
? Wenn Kinder und Jugendliche unter stärkeren/schwereren Symptomen leiden, insbesondere Atemwegs- und/oder Grippesymptome (z.B. Fieber, trockener Husten, Geruchs- oder Geschmacksverlust oder auch Gelenk- und Muskelschmerzen) oder verstärken sich die zunächst nur leichten Symptome, entscheiden die Eltern über die Notwendigkeit einer ärztlichen Beratung. Die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt entscheidet über die Durchführung eines SARS-CoV-2-Tests.
? Wird ein Test durchgeführt, bleiben die Kinder und Jugendlichen mindestens bis zur Mitteilung des Ergebnisses zu Hause.
? Ist das Testergebnis negativ, gelten die Voraussetzungen zur Wiederzulassung wie oben beschrieben (deutliche Besserung der Symptome).
? Ist das Testergebnis positiv, sind die Vorgaben des Gesundheitsamtes in Bezug auf die Absonde-rung und die Beendigung der Absonderung zu beachten.
? Diese Regelungen gelten auch für geimpfte oder genesene Kinder und Jugendliche mit Erkältungs-/Krankheitssymptomen.
? Zur Wiederzulassung des Besuchs einer Einrichtung muss kein negativer Virusnachweis und auch kein ärztliches Attest vorgelegt werden.
? Wenn ein Geschwisterkind oder ein Elternteil wissentlich Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall hatte, müssen nur die Kontaktperson selber, nicht aber die anderen Familienangehörigen zu Hause bleiben, solange die Kontaktperson keine Krankheitssymptome entwickelt oder positiv getestet wird.
Diese Empfehlungen wurden vom MWG und dem BM in Abstimmung mit der Universitätsmedizin Mainz und dem Landesvorstand des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e. V. (BVKJ) erarbeitet.