17. Mai 2021
Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte,
die Pfingstferien stehen vor der Tür. Deshalb möchte ich Sie gerne darüber informieren, wie es nach den Ferien mit dem Unterricht an den rheinland-pfälzischen Schulen wei-tergeht.
Derzeit sehen wir, dass erfreulicherweise das Infektionsgeschehen und damit auch die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner langsam, aber stetig zurückgeht. Wir wissen heute nicht, wie sich die Situation nach den Pfingstferien genau darstellt. Damit aber die gesamte Schulgemeinschaft schon vor den Ferien Planungssicherheit hat, sind – sofern sich die Lage nicht drastisch ändert – nach den Pfingstferien zwei Öffnungsstufen vorgesehen:
In einem ersten Schritt wird der Wechselunterricht für alle Jahrgangsstufen noch zwei Wochen bis zum 18. Juni 2021 fortgesetzt. Auch die bisherigen Regelungen zur Notbetreuung gelten weiterhin. In dieser Zeit können sich die Schulen auf den zweiten Schritt vorbereiten.
Ab dem 21. Juni 2021 soll dann Präsenzunterricht für alle Klassen- und Jahr-gangsstufen möglich sein, wenn sich das Infektionsgeschehen weiter so entwickelt und die Sieben-Tage-Inzidenz in den jeweiligen kreisfreien Städten und Landkreisen unter 100 liegt. Alle Schülerinnen und Schüler können dann die letzten vier Wochen vor den Sommerferien noch einmal gemeinsam zur Schule gehen. Ein solcher Schritt – also der Verzicht auf Abstand – ist wegen des zunehmenden Impfschutzes, der Testungen und der hervorragend umgesetzten Hygienekonzepte, insbesondere der Maskenpflicht, auch aus Sicht der Experten der Universitätsmedizin Mainz verantwortbar und möglich. Damit die Testungen auch unter diesen veränderten Bedingungen gut umgesetzt werden, erhalten Sie rechtzeitig noch weitere Hinweise dazu, wie auch bei vollem Präsenzunterricht Testungen durchgeführt werden können.
Wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100 überschreitet, gilt unabhängig davon bis zum 30. Juni 2021 weiterhin die sog. Bundesnotbremse. Sie sieht vor, dass die Durchführung von Präsenzunterricht nur in Form von Wechselunterricht zulässig ist. Ab einer Inzidenz von 165 muss weiterhin Fernunterricht stattfinden. Am Präsenzunterricht darf nur teilnehmen, wer zweimal pro Woche getestet wird.
Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte,
die Schülerinnen und Schüler und Sie, ihre Familien, sehnen sich nach einem „normalen“ Schulalltag, in dem die Kinder und Jugendlichen sich wieder täglich im Klassen- oder Kursverband und mit den Lehrkräften in der Schule treffen können, um zu lernen und sich auszutauschen. Einige von Ihnen hätten sich möglicherweise gewünscht, dass wir schon früher wieder in vollen Präsenzunterricht zurückkehren, andere sorgen sich vielleicht, wenn aufgrund der verbesserten Infektionslage die Klassen wieder voller werden. Unsere jetzige Entscheidung berücksichtigt beide Seiten: das Recht auf Bildung und den Infektionsschutz. Ich freue mich deshalb sehr, dass wir den Schritt in volle Präsenz in diesem Schuljahr beizeiten und noch für einige Wochen gehen werden und dies auch gut verantworten können. Voraussetzungen hierfür bleiben, dass die Impfungen weiter so gut voranschreiten, wir alle mit den schrittweisen Öffnungen verantwortungsvoll umgehen und auch in anderen gesellschaftlichen Bereichen die Hygieneregeln weiter einhalten.
Mit diesem Ziel vor Augen wünsche ich Ihnen und Ihren Kindern von Herzen alles Gute und vor allem erst einmal erholsame Pfingsttage.
Mit besten Grüßen
Dr. Stefanie Hubig