Freitagsbrief 21/2020_21

Freitagsbrief  21/ 2020_21

Liebe Eltern,

mit großer Dankbarkeit kann ich täglich beobachten, wie diszipliniert Ihre/unsere Kinder die Masken tragen und die Corona Regeln einhalten. Auch die Arbeit mit den Arbeitsplänen zu Hause klappt  (mit Ihrer Unterstützung) bei fast allen Kindern verlässlich und in der Regel gut. Natürlich sind wir alle uns völlig darüber im Klaren, dass ein Lernen zu Hause die Schule nicht ersetzen kann. Aus diesem Grund kann ich nur darauf hoffen, dass die Infektionszahlen weiterhin zurückgehen und wir nach den Pfingstferien vielleicht mit ganz normalem Klassenunterricht starten dürfen. Leider gibt es dazu aber noch keine weitere Information. Bitte behalten Sie auch während der Ferien (25.05.- 1. Ferientag –  bis  06.06. – letzter Ferientag -) die Homepage immer im Blick. Dort werde ich, sobald mir Informationen vorliegen, diese veröffentlichen.

Bitte denken Sie daran, in der kommenden Woche ist der Donnerstag (13.05.) ein Feiertag und keine Schule und der Freitag (14.05.) ein beweglicher Ferientag und ebenfalls keine Schule.

Allen Mamas wünsche ich einen schönen Muttertag! Bleiben Sie gesund!

Ute Mülling

FFP2 Masken in Bussen

Liebe Eltern,

in unten angehängter Pressemitteilung des Verkehrsverbundes zur Anordnung der FFP2- masken in den Bussen.

Koblenz, 27.04.2021

Pressemitteilung der Verkehrsverbund Rhein-Mosel GmbH zu den neuen Masken-Regeln im ÖPNV

 

Neue Masken-Regeln im ÖPNV

Die sogenannte „Bundes-Notbremse“ bringt auch für die ÖPNV-Nutzung Neuerungen. So ist nach dem InfektionsSchutzGesetz nun in Bussen und Bahnen in Gebieten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend. Eine medizinische Maske ist in diesem Falle nicht mehr ausreichend. Dies gilt so lange, bis die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt, dann wird diese Regelung am übernächsten Tag wieder ausgesetzt.

Ziel ist, den Schutz vor Ansteckung gerade auch im Nahverkehr weiter zu verbessern. Die Fahrgäste werden gebeten, sich vor der Fahrt über die aktuellen Inzidenzwerte in den durchfahrenen Gebieten zu informieren und das ggf. bestehende Gebot des Tragens einer FFP2-Maske entsprechend zu beachten.

Kinder bis einschließlich 6 Jahre sind von der Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske ausgenommen.

Möchten Sie mehr über den VRM und seine Angebote wissen? Unter 0800 5 986 986 (kostenfrei, täglich von 8 bis 20 Uhr) oder www.vrminfo.de erhalten Sie weitere Informationen.

Aktuelle Informationen unserer Bildungsministerin

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Sorgeberechtigte,
heute hat das sogenannte Notbremse- Gesetz den Bundesrat passiert.
Es wird ab kommendem Montag, 26. April 2021, damit auch in unseren Schulen in Rheinland-Pfalz umgesetzt.
Ich möchte Sie mit diesem Schreiben über die neuen Regeln informieren,
die der Bund damit vorgibt. Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler
Bisher waren die Selbsttests für die Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz ein
freiwilliges Angebot. Künftig dürfen sie nur noch am Unterricht in der Schule teilnehmen, wenn sie zweimal pro Woche auf das Coronavirus getestet wurden. In den Schulenfindet dafür auch weiterhin zweimal wöchentlich ein Selbsttest statt. Die Testkits stellt das Land den Schulen zur Verfügung. Die Testsbleiben für die Schülerinnen und Schüler kostenlos.Da Tests nun verpflichtende Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht sind, müssen Sie keine schriftliche Einverständniserklärung
mehr abgeben. Es reicht aus, wenn Ihr Kind am Testtag zum Unterricht erscheint.
Wichtig ist, dass auch vollständig Geimpfte und nach einer Corona-Infektion genesene Personen den Testnachweis erbringen müssen. Das Bundesgesetz sieht hier keine Ausnahme vor.
Das Gesetz erlaubt auch andere Testnachweise neben den Selbsttests in den Schulen:
Auch Testungen in den anerkannten Testzentren und Testeinrichtungen oder bei Ärztinnen und Ärzten sind zulässig.
Die Testnachweise dürfen nicht älter als 24 Stunden sein.
Die Schulgemeinschaft kann auch gemeinsam beschließen, dass ausnahmsweise
Nachweise von Eltern und Sorgeberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schülern
über Tests, die zuhause durchgeführt wurden, akzeptiert werden.
Ein spezielles Formular, das dafür verwendet werden muss, haben die Schulen erhalten. Auch für diese Selbstauskünfte gilt, dass sie nicht älter als 24 Stunden sein dürfen.
Was passiert, wenn Schülerinnen und Schüler nicht an den Tests teilnehmen?
Wer nicht am Test teilnimmt und auch keinen anderen negativen Testnachweis vorlegt,
darf ab kommender Woche nicht mehr am Präsenzunterricht teilnehmen.
Wer trotzdem in die Schule kommt, muss sie wieder verlassen. Jüngere Schülerinnen und Schüler müssen von ihren Eltern oder Sorgeberechtigten abgeholt werden. Bitte beachten Sie, dass eine von den Eltern oder Sorgeberechtigten ausgestellte„Befreiung“
oder ein Widerspruch gegen die Tests daran nichts ändert.
Die Präsenzpflicht gilt weiterhin. In der Präsenzphase finden deshalb weiter Leistungs-
nachweise in mündlicher und schriftlicher Form statt. Schülerinnen und Schüler, die
nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, weil sie nicht am Test teilnehmen und
keinen anderen Nachweis haben,müssen in Absprache mit den Lehrkräften alternative
Leistungsnachweise erbringen. Diese Schülerinnen und Schüler bekommen
ein pädagogisches Angebot, das dem entspricht, welches Schülerinnen und Schüler in den häuslichen Lernphasen während des Wechselunterrichts erhalten (Versorgung mit Arbeitsmaterialien, Erteilen von Arbeitsaufträgen etc.).
Automatischer Übergang in den Fernunterricht
Für Rheinland-Pfalz wird es bis zu den Pfingstferien bei der angekündigten Regelung
bleiben, dass an den Schulen grundsätzlich Wechselunterricht stattfindet.
Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 165 überschreitet, sieht das Gesetz
jedoch den Übergang in den Fernunterricht vor.
Auf der Basis der Inzidenzzahlen des Robert-Koch-Institutes wird festgelegt, ab wann das geschieht. Uns ist wichtig, dass die Eltern und die Schulen so viel Planungssicherheit wie möglich erhalten.
Notbetreuung
Sowohl während des Zeitraumes, in dem Wechselunterricht stattfindet, als auch nach
vollständiger Einstellung des Präsenzunterrichtes wird wie bisher eine Notbetreuung für
die Schülerinnen und Schüler der 1. bis 7. Klassen sowie für alle, die zusätzliche Un-
terstützung brauchen, eingerichtet. Hier bleibt es bei den aktuellen Regelungen.
Ausnahmen für die Abschlussklassen
In allen Klassen-und Jahrgangsstufen, die in diesem und dem kommenden Jahr ihren
Abschluss machen, haben die Schulen in Rheinland-Pfalz weiterhin die Option, die
Schülerinnen und Schüler auch bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 165 in kleinen Grup-
pen in den Präsenzunterricht zu holen.
Dies sind–je nach Schulart–vor allem die 9.,10., 11. und 12. Klassen. Die Schule Ihrer Kinder wird Sie hierüber informieren. Abschlussprüfungen werden grundsätzlich in Präsenz geschrieben, auch bei einer Inzidenz über 165. Sie sind von den Regelungen der Testpflicht ausgenommen.
Wiedereröffnung der Schulen
Bleibt die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter dem Schwel-
lenwert von 165 treten die Maßnahmen am übernächsten Tag wieder außer Kraft, so
sieht es das Gesetz vor. Die Schulen können dann wieder den Wechselunterricht auf-
nehmen. Dabei sollen Öffnungen von ein oder zwei Tagen (z. B. Donnerstag oder Frei-
tag) möglichst vermieden werden und der Präsenzunterricht wochenweise beginnen.
Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte,
wir alle hätten uns gewünscht, dass unsere Kinder und Jugendlichen nach Ostern wie-
der verstärkt in die Schule gehen können. Dass das Infektionsgeschehen das nicht zu-
lässt und an vielen Orten sogar noch einmal Verschärfungen erfordert, bedaure ich sehr. Denn ich weiß, dass gerade viele Familien nach 13 Monaten Pandemie am Limit
sind. Ich bin aber gleichzeitig zuversichtlich, weil wir mit den Tests in der Schule und
den Impfungen für alle Lehrkräfte, für die ab diesem Freitag Termine gebucht werden
können, auf dem richtigen Weg sind und die Sicherheit an den Schulen jeden Tag noch
weiter erhöhen. Jetzt geht es darum, die Infektionszahlen zu senken –
durch unser Verhalten jeden Tag und überall. Die Schulen setzen die Hygienekonzepte weiter konsequent und wirkungsvoll um. Die Tests sind dabei ein wichtiger Baustein. Deshalb bitte ich Sie:
Ermöglichen Sie Ihren Kindern bitte, daran teilzunehmen.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Kindern alles Gute für die kommende Zeit bis zu den
Pfingstferien. Ich werde Sie weiter über die aktuellen Entwicklungen informieren.
Mit herzlichen Grüßen
Dr. Stefanie Hubig

Freitagsbrief 20/2020_21

Freitagsbrief  20/ 2020_21

 

Liebe Eltern,

die erste Schulwoche mit zwei Selbsttests liegt hinter uns. Ich bin Ihnen so unendlich dankbar, dass so viele Eltern der Testung zugestimmt haben. Diese kleine Sicherheit macht unsere tägliche Arbeit mit Ihren Kindern doch ein gutes Stück sicherer. Dafür noch einmal ein herzliches Dankeschön!

Nun endet diese Woche damit, dass leider eine Lerngruppe sich in häusliche Quarantäne begeben musste. Ausgerechnet eins der wenigen Kinder, die nicht am Schnelltest in der Schule teilnehmen durfte, stellte sich im Laufe der Woche als positiv heraus. Ein Schnelltest hier hätte sicherlich nicht dazu geführt, dass die Gruppe nicht in Quarantäne geschickt werden musste, aber wir hätten weitere Kontakte der Mitschüler sofort einschränken können. Die Fallzahlen steigen im Kreis wieder und wir alle möchten zumindest die wochenweise Beschulung so lange wie möglich aufrechterhalten. Dies geht aber nach wie vor nur dann, wenn alle dabei mithelfen, frühzeitig die Ansteckungsgefahr zu minimieren. Im Augenblick ist die vorherrschende Mutation so ansteckend wie keine zuvor und damit stecken sich leider auch viele Kinder an.

Bleiben Sie alle gesund!

Ute Mülling

Freitagsbrief 19/2020_21

Freitagsbrief  19/ 2020_21

Liebe Eltern,

nun ist es also entschieden, jede Schülerin/jeder Schüler und alle in Schule  arbeitenden Personen dürfen zweimal wöchentlich einen Selbsttest machen (montags und mittwochs). Der Test heißt Selbsttest, weil niemand die Testung (sprich Tupfer in die Nase stecken) bei jemand anderem vornimmt. Wir Lehrerinnen und Lehrer leiten die Kinder an, testen aber nicht aktiv. In einigen Foren steht etwas von Körperverletzung in diesem Zusammenhang – wenn Sie die obige Erklärung lesen, werden Sie erkennen, es kann keine Rede von Körperverletzung sein!

Die Ängste einiger Eltern vor Bloßstellung eventuell positiv getesteter Kinder  kann ich nur im Ansatz verstehen. Trauen Sie uns so wenig pädagogisches Handeln wirklich zu? Wenn ja, dann sind wir vielleicht auch sonst unsensibel und unpädagogisch – dann sollten Sie überlegen, ob Ihr Kind hier richtig aufgehoben ist.

Natürlich ist eine Testung freiwillig und es erfolgen auch keine Konsequenzen, wenn Sie Ihr Kind nicht testen lassen wollen. Aber erlauben Sie mir eine ganz persönliche Meinung: wir alle möchten möglichst rasch wieder einen relativ normalen Zustand in der Schule. Wir alle möchten gesund bleiben und niemanden anstecken – dies geht nur dann, wenn eventuell erkrankte Personen zuverlässig erkannt werden können. Ich hätte mir auch gewünscht, dass diese Testung am Morgen vor der Schule von Eltern zu Hause durchgeführt werden. – Aber diese Entscheidung lag nicht bei mir!

 Ute Mülling

Circus Rondel online

Liebe Eltern,liebe Kinder,
leider können wir den Circus Rondel nicht live auf dem Schulhof erleben. Aber es gibt die Möglichkeit, sich online das Vergüngen eines Circusbesuches zu gönnen. Weitere Infos siehe unten!
Mit freundlichem Gruß
Ute Mülling
Liebe Kinder, liebe Eltern,
es gibt zwei sehr gute Nachrichten vom Circus Rondel!
1. Auch dank der Unterstützung vieler Schulen hat es der Circus geschafft, trotz des jetzt bereits ei?njährigen Corona-Stillstandes zu überleben!
2. Ihr könnt in den Osterferien die Artisten des Circus Rondel in einer Internet-Show erleben. Die Termine sind der 5.,11. und 17.April.
Eine tolle Show für die ganze Familie! Da es derzeit keine kulturellen Veranstaltungen gibt, ist es ein tolles abwechslungsreiches Ferienerlebnis und wird
euch in den Osterferien viel Spaß und Unterhaltung bringen. Gleichzeitig unterstützt Ihr Circus Rondel, damit er auch noch die nächsten und hoffentlich allerletzten Corona-Monate übersteht.
Ich finde es toll, dass Familie Ortmann so kreativ und fleißig ist. Sie verzagen nicht, sondern kämpfen wie die Löwen, um diese schwierige Zeit zu überstehen. Unterstützt bitte dieses unermüdliche Engagement, indem Ihr viele Tickets kauft und habt viel Spaß bei der virtuellen Zirkusaufführung!
Und so geht´s:
1. Klickt den folgenden Link an:
2. Wählt das Datum der Show, die Ihr sehen möchtet.
3. Gebt die Anzahl der Tickets ein, die ihr kaufen möchtet.
4. Klickt auf „Tickets“.
5. Wählt, ob ihr ein Gastkonto oder festes Konto einrichten möchtet.
6. Wählt eine Zahlungsmethode.
Vielen Dank für Eure Unterstützung und viel Spaß!
Herzliche Grüße

Wichtige Informationen der Ministerin!

26.03.2021
Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Sorgeberechtigte,
mit diesem Schreiben möchte ich Sie
über den Schulbesuch nach den Osterferien und das
neue Testangebot an den rheinland-pfälzischen
Schulen informieren, mit dem wir das Infektionsrisiko an den Schulen weiter minimieren wollen.
1. Schulstart nach den Osterferien
Leider lässt die aktuelle Entwicklung des Infektionsgeschehens noch keinen Raum für wei-
tere Öffnungsschritte an unseren Schulen nach dem Ende der Osterferien –
so sehr die Schülerinnen und Schüler, Sie als Eltern und auch ich uns dies gewünscht hätten. Deshalb wollen wir nach den
Osterferien zunächst in allen Klassenstufen den Wechselunterricht fortführen –
natürlich gilt auch diesmal, dass das vom Infektionsgeschehen abhängig ist.
Die Präsenzpflicht wird weiter gelten. Mit Blick auf Schülerinnen und Schüler, die mit vorer-
krankten und besonders gefährdeten Angehörigen zusammenleben, wird der Hygieneplan
noch einmal angepasst, so dass sie über ein ärztliches Attest von der Teilnahme am Prä-
senzunterricht befreit werden können.
2.Testangebote in den Teststellen
Um das Infektionsrisiko an Schulen weiter zu minimieren, setzen wir neben den bekannten
und weiter gültigen Hygieneregeln auf verstärktes Testen.
Seit dem 8. März haben alle Bürgerinnen und Bürger in Rheinland –
Pfalz mindestens einmal pro Woche die Möglichkeit, sich in einer Schnellteststation
kostenlos auf das Coronavirus testen zu lassen,
zum Beispiel in einem Testzentrum, in Apotheken oder Arztpraxen.
Einige Schnellteststationen bieten auch an,mit mobilen Teams
in weitere Einrichtungen vor Ort wie zum Beispiel Schulen zu kommen.
Schul- und wohnortnahe Teststellen der sogenannten Bürgertests
finden Sie auf der Homepage https://corona.rlp.de/de/testen/.
3. Angebot der anlasslosen Testung in Schulen
Um die Wiederaufnahme des Unterrichts unter gesteigerten Hygieneanforderungen und mit Abstand zusätzlich abzusichern, erhalten alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und andere in Schulen Tätige in Rheinland-Pfalz beginnend nach den Osterferien die Möglichkeit, sich mit Selbsttests einmal in der Woche anlasslos auf eine Infektion mit dem Coronavirus zu testen.
Dafür stellt das Land kostenlos Corona-Selbsttests zur Verfügung.
Die Corona-Tests ergänzen die bestehenden Abstands-
und Hygieneregelungen, die weiterhin unbedingt eingehalten werden müssen. Die Tests
bieten die Chance, mögliche Infektionen frühzeitig zu erkennen und Infektionsketten zu durchbrechen. Ziel ist – wie von den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin am 22. März 2021 beschlossen – perspektivisch auch zweimal pro Woche Testungen anzubieten.
Wie ist der Start geplant?
Zunächst ist vorgesehen, dass sich Schülerinnen und Schüler sowie Schulbeschäftigte
einmal pro Präsenzwoche in der Schule testen. Die Teilnahme am Testangebot erfolgt für alle auf freiwilliger Basis. Der Schulbesuch ist nicht an die Teilnahme
und Vorlage eines negativen Testergebnisses geknüpft.
Aber je mehr Schülerinnen und Schüler an den Tests teilnehmen, desto
besser können die Selbsttests zu mehr Sicherheit an den Schulen beitragen.
Ich möchte Sie deshalb sehr eindringlich bitten, dass Sie Ihren Kindern ermöglichen,
an der Testung teilzunehmen.
Nach den Osterferien üben die Lehrkräfte mit den Schülerinnen und Schülern ausführlich
und altersgemäß, wie die Selbsttests richtig benutzt werden .
Ab der zweiten Schulwoche soll das Testangebot an allen Schulen regelmäßig
unter Anleitung und Aufsicht durchgeführt und in den regulären Unterrichtsverlauf integriert
werden. Die Schulen erhalten dazu ein Testkonzept, das auch online zur Verfügung stehen wird.
Die Selbsttests sind für die Anwendung durch Laien zugelassen und können auch von jüngeren Kindern unter Aufsicht und Anleitung selbst gemacht werden. Um jüngeren Schülerinnen und Schülern den Test zu erklären und zu erleichtern,
bietet z.B. dieses kindgerechte Video eine Hilfestellung:
https://www.hamburg.de/bsb/14961744/torben-erklaert-den-coronatest/ .
Es kann auch helfen, wenn Sie die Selbsttestung vorab mit Ihrem Kind bespreche möchten.
Damit Ihr Kind, wenn es noch minderjährig ist, an den Tests teilnehmen kann,benötigt die
Schule Ihre unterschriebene Einwilligung zur Teilnahme sowie zu der erforderlichen Datenerhebung. Entsprechende Vordrucke erhalten Sie ebenso wie bereits volljährige Schülerinnen und Schüler in Kürze von der Schule.
Warum wird in der Schule getestet?
Mit den regelmäßigen Selbsttests an den Schulen sollen Infektionen ohne Krankheitssymptome frühzeitig erkannt und Infektionsketten unterbrochen werden. Testen ist ein weiterer ganz wichtiger Baustein, um das Coronavirus zu bekämpfen. Die Selbsttests ergänzen die bestehenden Abstands- und Hygieneregeln und sollen das Infektionsrisiko an den Schulen weiter minimieren. Das Testkonzept haben wir mit den Experten der Universitätsmedizin Mainz abgestimmt.
Dass die Selbsttestung zunächst in den Schulen erfolgt, hat  mehrere Gründe: Zum einen
sollen die Selbsttests zu Beginn des Angebots gemeinsam im Klassenverband bzw. in der
Lerngruppe durchgeführt werden, um die sachgemäße Anwendung der Selbsttests und
korrekte Probenentnahme mit den Schülerinnen und Schülern einzuüben. Besonders jün-
gere Kinder sowie Schülerinnen und Schüler mit besonderen
Unterstützungsbedarfen benötigen Anleitung bei der Selbsttestung. Zum anderen waren die Testkits aufgrund des noch knappen Angebots am Markt nur in großen Umverpackungenvorrätig. Einzelne Testkits für den Gebrauch zu Hause mitzunehmen, ist dabei nicht möglich, etwa weil die Testflüssigkeit vor Ort auf die verschiedenen Tests aufgeteilt werden muss. Schließlich ist auch der Überblick über die in Schule durchgeführten Testungen besser. Die Förderschulen motorische und/oder ganzheitliche Entwicklung werden noch einmal gesondert informiert.
Dass das Testen in Schulen mittels Selbsttests gut funktionieren kann, zeigen Erfahrungen aus anderen Bundesländern, aber auch Modellprojekte in Rheinland-Pfalz.
Wo finden Sie Informationen und Unterstützung? Informationen rund um das Testangebot in Schulen finden Sie unter https://corona.rlp.de/de/selbsttests-an-schulen/.
Die Seite wird ständig aktualisiert und ergänzt.
Hier werden wir auch zentrale Dokumente (Testkonzept, Anschreiben, Vordrucke für
Einverständniserklärungen usw.) sowie FAQ zum Testen einstellen. Bereits jetzt finden Sie
auf der oben genannten Website Anleitungsvideos der jeweiligen Hersteller.
Ein eigenes Anleitungsvideo zur Testung an rheinland-pfälzischen Schulen ist in Vorbereitung.
Darüber hinaus gibt es Unterstützungsangebote für die Schulen.
Sehr geehrte Damen und Herren, die freiwillige Selbsttestung
stellt Sie als Eltern und Sorgeberechtigte und uns alle wie so oft in der Pandemie vor neue Herausforderungen.Ich bin aber sicher, dass wir auch diesen wichtigen Baustein zu mehr Normalität sehr gut umsetzen werden, um den Unterricht in Präsenz zu sichern.
Ich würde mich freuen, wenn so viele Kinder und Jugendliche wie möglich von diesem Angebot Gebrauch machen.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Kindern
erholsame Ferien und frohe Ostertage sowie einen guten Wiederbeginn danach.
Herzliche Grüße
Dr. Stefanie Hubig

Wichtige Info zur Schulöffnung

Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte!

Gestern Nachmittag erhielten wir die offizielle Nachricht von der ADD-Koblenz, das die Schulen im Landkreis Altenkirchen aufgrund der aktuellen Inzidenzwerte und der diffusen Infektionslage auch in der kommenden Woche bis einschließlich 19.03.2021 noch im Fernunterricht verbleiben müssen. Die Notbetreuung findet in diesem Zeitraum weiterhin statt. Anmeldung zur Notbetreuung bitte über den Anrufbeantworter der Schule (02741 9107330) oder per eMail (christophorus.betzdorf@gmail.com). Bitte geben Sie bei der Anmeldung unbedingt an, wie lange ihr Kind in der Notbetreuung bleiben muss und ob Sie Ihr Kind abholen, es mit dem Bus fahren soll oder ob es zu Fuß nach Hause geschickt werden soll. Mit Blick auf die weiterhin hohen Inzidenzwerte appelliere ich noch einmal an Sie:  Bitte prüfen Sie sorgfältig, ob Sie die Notbetreuung wirklich in Anspruch nehmen müssen. Es hängt von unser aller Disziplin ab, wann wir endlich wieder mit dem Unterricht in den Schulen starten dürfen.

Bleiben Sie alle gesund! Mit freundlichem Gruß Ute Mülling

Freitagsbrief 18/2020_21

Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte, liebe Kinder,

leider mussten wir nach fast zwei Wochen Wechselunterricht wieder die Schule schließen. Wir alle hoffen darauf, dass wir am 15. März wieder mit dem Wechselunterricht starten dürfen. Aber da müssen wir die Entwicklung der Corona-Zahlen abwarten. Sobald ich genaue Informationen habe, werde ich Sie/euch selbstverständlich informieren. Bis dahin heißt es wieder einmal, zu Hause an den Arbeitsplänen arbeiten.

Liebe Kinder,

ich weiß, euch fehlen die Freunde und das gemeinsame Spielen und Lernen – aber wenn jetzt alle vernünftig bleiben und sich an die Maskenpflicht und die Abstandsregeln halten, werden wir uns hoffentlich bald alle wieder gesund in der Schule treffen.

Bleiben Sie /bleibt ihr alle gesund!

Bis hoffentlich ganz bald!

Ute Mülling

P.S. Die Verbandsgemeinde Betzdorf bietet Ferienbetreuung für die Pfingstferien, Sommerferien und Herbstferien an. Das jeweilige Anmeldeformular kann bei mir abgeholt werden.

Achtung! Wichtige Info!

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte, aufgrund des Inzidenzwertes von über 100 und des diffusen Infektionsgeschehens hat der Landkreis Altenkirchen per heutiger Allgemeinverfügung entschieden, dass alle Grundschulen ab dem 04.03.2021 bis einschließlich 12.03.2021 geschlossen sind. Die Notbetreuung findet in diesem Zeitraum weiterhin statt. Anmeldungen zur Notbetreuung bitte per Email (christophorus.betzdorf@gmail.com) oder per Telefon (02741 9107330 (Anrufbeantworter) oder 910730). Bitte prüfen Sie sorgfältig, ob Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen! Sollten Sie aufgrund der Situation besorgt sein,  Ihr Kind am 02.03. oder am 03.03.2021 in die Schule zu schicken,  so melden Sie es bitte über den Anrufbeantworter (02741 9107330) vom Präsenzunterricht ab  Lieben Gruß und bleiben Sie gesund, Ute Mülling