Freitagsbrief 03/2023_24

Der Fall in Edenkoben (Sie haben es bestimmt in den sozialen Medien gehört/gelesen) erinnert mich noch einmal daran, wie wichtig es doch ist, dass Sie uns darüber informieren, wenn Ihr Kind nicht oder später zum Unterricht kommt. Entweder über den Anrufbeantworter (02741 9107330) oder über die Kommunikationsplattform SchoolFox unter „Abwesenheit“ nicht unter „Nachrichten“.

In der übergreifenden Schulordnung von Rheinland-Pfalz steht dazu im §37 Absatz1: Sind Schülerinnen oder Schüler verhindert, am Unterricht oder an sonstigen für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen teilzunehmen, so ist die Schule vor Unterrichtsbeginn zu informieren. Eine begründete schriftliche Entschuldigung ist spätestens am dritten Tag vorzulegen. Die zusätzliche Vorlage von Nachweisen, in besonderen Fällen von ärztlichen, ausnahmsweise von schulärztlichen Attesten, kann verlangt werden. Unabhängig von weiteren Maßnahmen aufgrund des Schulgesetzes sind bei unentschuldigtem Fernbleiben die Eltern unverzüglich zu benachrichtigen.

Dafür benötigen wir aber auch eine Telefonnummer unter der wir Sie verlässlich immer erreichen können.

Bevor Sie Ihr Kind wieder in die Schule schicken, sollte es 24 Stunden ohne Krankheitssymptome sein.

 

 

Viele Kinder bringen Spielzeuge oder Sammelkarten mit in die Schule.

Immer wieder beschweren sich Kinder, weil ihre Spielzeuge oder Sammelkarten weggenommen wurden, verschwunden oder kaputt sind. Ich möchte ungern diese Dinge grundsätzlich verbieten.  Bitte besprechen Sie mit Ihrem Kind, dass Spielsachen und Sammelkarten auf eigene Gefahr mitgebracht werden und wir verschwundenen Dingen nicht nachforschen können/werden.

 

Ute Mülling

 

In der Anlage finden Sie ein Schreiben von der Jugendzahnpflege Altenkirchen.