Freitagsbrief 22/2022_23

Liebe Eltern,

wie in jedem Jahr muss ich den Ganztagsbedarf für das kommende Schuljahr abfragen.

In diesem Zusammenhang möchte ich Sie noch einmal auf die wichtigsten Punkte in Zusammenhang mit der Ganztagsschule hinweisen:

  1. Eine Anmeldung zur Ganztagsschule ist immer verpflichtend für ein ganzes Schuljahr.
  2. Nur in Ausnahmefällen kann ich eine Abmeldung zulassen! Dies ist eine Vorgabe meiner vorgeschalteten Dienstbehörde.
  3. Die Ganztagsschule ist nach Anmeldung an vier Tagen in der Woche zu besuchen!
  4. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann ein Kind vom Ganztagsbesuch beurlaubt werden. Diese sind genau so eng gefasst wie beim Schulbesuch am Vormittag. Gegebenenfalls besprechen Sie mit mir im Vorfeld eine Beurlaubung vom Ganztag.
  5. Eine Anmeldung zur Ganztagsschule im laufenden Schuljahr ist immer eine Einzelfallentscheidung!

Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich gerne an mich!

Ute Mülling

Den beiliegenden Zettel bitte ausgefüllt bis zum 30.03.2023 wieder in der Schule abgeben