Informationen zum Schuljahr 2020_21

Liebe Sorgeberechtigten,

das Schuljahr 2020/21 startet am kommenden Montag (17.8.20).
Ich möchte Sie über einige Dinge informieren, die unsere Schule betreffen:

  1. Schulbeginn und Unterricht
  • die 2., 3. und 4. Schuljahre starten am Montag, den 17. August 2020
  • Unterrichtsbeginn ist 8.00 Uhr
  • ab 7.40 Uhr müssen die Kinder mit Ankunft auf dem Schulhof in ihre Klassen gehen
  • der Ganztagsunterricht beginnt sofort ab Montag
  • die Schülerinnen und Schüler müssen in den Bussen, auf dem Schulhof und auf den Gängen einen Mund-Nasenschutz tragen (geben Sie Ihrem Kind mehr als einen Mund-Nasenschutz mit in die Schule – zum Austausch!)
  • in der Klasse dürfen die Kinder den Mund-Nasenschutz abnehmen
  • wenn der Lehrer/die Lehrerin sich unter dem Abstand von 1,50m der Schülerin/dem Schüler nähert, müssen beide einen Mund-Nasenschutz tragen (wie bereits vor den Ferien!)
  • Visiere sind nicht gestattet!

 

 

  1. Schulhof/Eltern
  • Eltern dürfen nur in Ausnahmefällen den Schulhof betreten
  • Mund-Nasenschutz ist natürlich Pflicht
  • bei Betreten des Schulhofes müssen Kontaktdaten hinterlegt werden ein auszufüllendes Formblatt finden Sie am Zugangstor neben der Sporthalle.

        Das ausgefüllte Formblatt geben Sie bei Betreten des Schulhofes/der Schule Ihrem Gesprächspartner ab.

 

  • Auf dem Schulhof muss der Abstand von 1,50m zu anderen Personen von allen eingehalten werden.

 

  1. Betreuung
  • Die Betreuung findet für Kinder, die früher als 7.40 Uhr zur Schule kommen, bis auf weiteres, auf dem Schulhof statt.
    Ebenso die Betreuung im Anschluss an den Vormittagsunterricht.
  • Eine Abfrage zum Betreuungsbedarf geht Ihnen in der ersten Schulwoche zu. Bis dahin geben Sie Ihrem Kind eine kurze schriftliche Mitteilung bei Betreuungsbedarf mit.

 

  1. Verkehrssituation
  • Durch die Baustelle im Zufahrtsbereich der Grundschule können die Busse unsere Schule bis November nicht anfahren.
  • Die Busse halten an der Scheuerfelder Straße.
    Die Kinder müssen durch den Lärchenweg zur Schule laufen. Wir werden dafür Aufsichtspersonal bereitstellen.
  • Wenn Sie Ihr Kind zur Schule bringen, meiden Sie bitte den Lärchenweg. Sie können von der Scheuerfelder Straße in den Blumenweg oder in den Pappelweg einfahren, sollten aber unbedingt zum Schutze aller Fußgänger nur durch den Ulmenweg wieder von der Schule wegfahren.
  • Während die Buskinder durch den Lärchenweg laufen, wird dieser kurzzeitig für den Autoverkehr gesperrt.

 

  1. Einschulung
  • Die Eltern der Erstklässler wurden per Post über die Einschulungsmodalitäten informiert. Bitte beachten Sie die Ihnen mitgeteilten Zeiten!

 

  1. Infektionen
  • Wir alle wünschen uns einen ganz normalen Schulablauf und müssen daher ganz streng auf mögliche Infektionen achten.
  • Wenn wir bei einer Schülerin/einem Schüler Krankheitssymptome (Schnupfen, Fieber, Halsschmerzen, trockenen Husten, Durchfall…) feststellen, dürfen diese die Schule nicht betreten.
    Wenn wir diese Anzeichen während des Unterrichts feststellen, werden die betroffenen Schülerinnen/Schüler sofort isoliert und die Eltern informiert. Erst mit Vorlage eines Attestes kann die Schule dann wieder besucht werden.
  • Wenn Sie in einem Risikogebiet Urlaub gemacht haben, beachten Sie die 14-tägige Quarantäne oder geben Ihrem Kind eine Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Arztes mit, die nicht älter als 48 Stunden ist.

 

  1. Besuche in der Schule
  • Wenn Sie außerhalb der üblichen Ankunfts- oder Abholzeiten zur Schule kommen, ist der Schulhof abgesperrt. Melden Sie sich telefonisch im Büro an.

 

Denken Sie bei allem was Sie tun daran, dass es uns wichtig ist, nicht krank zu werden und die Schule regulär stattfinden zu lassen. Dieses kann uns in der Schulgemeinschaft nur dann gelingen, wenn wir uns in strenger Disziplin üben und die Vorschriften beachten.

In diesem Sinne wünsche ich uns allen einen guten Start in das neue Schuljahr.

Ute Mülling

SCHREIBEN der MINISTERIN zum SCHULJAHRESBEGINN

Ministerium für Bildung | Postfach 32 20 | 55022 Mainz

An alle Eltern
in Rheinland-Pfalz
DIE MINISTERIN
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz
Telefon 06131 16-0
Telefax 06131 16-41 10
poststelle@bm.rlp.de
www.bm.rlp.de

 

3. Juli 2020

Umgang mit dem Corona-Virus im neuen Schuljahr

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte,
die zurückliegenden Wochen haben uns allen sehr viel abverlangt. Gemeinsam haben wir es erreicht, dass sich das Infektionsgeschehen bisher günstig entwickelt hat.
Angesichts dieser positiven Entwicklung konnten die Schulen schrittweise ihren Betrieb wiederaufnehmen und immer mehr Schülerinnen und Schülern Präsenzunterricht an-bieten. Die aktuelle Lage ermöglicht und gebietet es nun, nach den Sommerferien den Regelbetrieb in allen Schulformen und allen Schulen wiederaufzunehmen. Vorrangiges Ziel für das gesamte Schuljahr 2020/2021 ist es, einen durchgehenden Regelbetrieb für alle Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen.
Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie werden jedoch weiterhin Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen beachtet werden müssen. Trotz dieser Maßnahmen werden unter Umständen auch im kommenden Schuljahr Einschränkungen des Regelbetriebs nicht gänzlich zu vermeiden sein.
Gemeinsam können wir auch weiterhin durch unser Verhalten dazu beitragen, das In-fektionsgeschehen günstig zu beeinflussen. Ich bitte Sie daher sehr herzlich, in unserem gemeinsamen Interesse für einen regulären Schulbetrieb die folgenden Hinweise sorgfältig zu beachten:

Wenn Sie bei Ihrem Kind Symptome wie z.B. Schnupfen, Fieber, Halsschmerzen, trockener Husten, Kopf- und Gliederschmerzen, Durchfall, Verlust von Geschmacks-/ Geruchssinn, Atemprobleme bemerken, muss Ihr Kind zuhause blei-ben. Lassen Sie in diesem Fall unbedingt durch Ihre Haus- bzw. Kinderärztin oder Ihren Haus- bzw. Kinderarzt nach telefonischer Absprache einen Test auf SARS-CoV2 durchführen. Erst wenn dieser Test negativ ist, kann Ihr Kind die Schule wieder besuchen.

Wenn der Test positiv ausfällt, wird durch das Gesundheitsamt eine 14-tägige Quarantäne angeordnet. Diese kann bei nicht bestehenden oder nur geringfügig ausgeprägten Krankheitszeichen zuhause (Heimquarantäne) oder in seltenen Fällen, sofern eine stationäre Behandlung sinnvoll erscheint, im Krankenhaus erfolgen. In diesem Fall informieren Sie bitte umgehend auch die Schulleitung.

Eine Entlassung aus der Quarantäne – ohne vorangegangenen Krankenhausaufenthalt (leichter Krankheitsverlauf) – kann frühestens 14 Tage nach Symptombeginn und mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit erfolgen. Erst dann kann Ihr Kind die Schule wieder besuchen.

Wenn bei Ihrem Kind Symptome während der Unterrichtszeit auftreten, wird die Schule Ihr Kind isolieren und Sie umgehend informieren, damit Sie Ihr Kind abholen können. Auch dann lassen Sie bitte unbedingt durch Ihre Haus- bzw. Kinderärztin oder Ihren Haus- bzw. Kinderarzt nach telefonischer Absprache einen Test auf SARS-CoV2 durchführen.

Eine 14-tägige Quarantäne wird auch dann angeordnet, wenn Ihr Kind engen Kontakt zu einer infizierten Person hatte, bei der SARS-CoV-2 nachgewiesen wurde. Am fünften Tag nach dem Kontakt zu dieser Person wird Ihr Kind durch das Gesundheitsamt auf das Coronavirus getestet, um eine etwaige Infektion frühzeitig nachweisen zu können. Eine frühere Testung könnte zu falschen Ergebnissen führen.

Wenn es einen Fall einer positiv getesteten Person in der Schule Ihres Kindes gibt, wird nach fallbezogener Einschätzung des Gesundheitsamtes das jeweilige
Umfeld (Klasse, Kurs, Klassen-/Kursstufe, Arbeitsgemeinschaft etc.) bis hin zur gesamten Schule getestet, auch wenn keine Symptome vorliegen und kein direkter Kontakt zu der infizierten Person bestand.

Das Gesundheitsamt entscheidet in eigener Zuständigkeit im Rahmen einer Risikobewertung, ob und wie lange einzelne Klassen, Kurse oder ganze Schu-len geschlossen werden müssen.

Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Schule verpflichtet ist, sowohl den Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten eines COVID-19 Falles in der Schule dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden.
Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich an das für Sie zuständige Gesund-heitsamt wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Reiner Schladweiler                                                                        Dr. Stefanie Hubig
Sprecher des                                                                                  Ministerin für Bildung
Landeselternbeirats
Rheinland-Pfalz

Sommerschule 2020

Anmeldung – Sommerschule RLP
Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigten,
in der 5. Ferienwoche (03.08. – 07.08.2020) sowie in der 6. Ferienwoche (10.08. – 14.08.2020), jeweils von Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, bietet die Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain eine Sommerschule an der Martin-Luther-Grundschule Betzdorf, Martin-Luther-Str. 31, 57518 Betzdorf, für die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 – 4 an. Die Schülerinnen und Schüler werden in kleinen Lerngruppen eine systematische Förderung der Grundkompetenzen aus Deutsch und Mathematik in Form eines intensiven Nachhilfeunterrichts erhalten.
Wenn Sie ihr Kind anmelden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an Anna-Lorena.Nauroth@vg-bg.de oder eine Anmeldung per Post an die Verbandsgemeindeverwaltung Betzdorf-Gebhardshain, Hellerstraße 2, 57518 Betzdorf. In der Anmeldung geben Sie bitte Vor – und Nachnamen des Kindes, Geburtsdatum, Anschrift mit Telefonnummer, Klassenstufe und Name der Schule, die Ihr Kind regulär besucht, an. Gerne können Sie dazu auch den Anmeldebogen ausfüllen.
Da Ihr Kind nur in einer Woche die Sommerschule besuchen kann, teilen Sie uns bitte auch mit, in welcher Ferienwoche Ihr Kind die Sommerschule besuchen soll.
Die Anmeldung muss bis spätestens 23.07.2020 eingegangen sein. Spätere Anmeldungen können aus organisatorischen Gründen leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Es besteht kein Anspruch auf Schülerbeförderung. Das bedeutet für Sie, dass Sie für die Organisation der Beförderung Ihres Kindes von und zur Sommerschule selbstverantwortlich sind.
Nach erfolgter Anmeldung ist der Besuch verbindlich.

Anmeldebogen Sommerschule RLP
(per E-Mail senden oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung abgeben/postalisch senden)
Name:
Vorname:
Geburtsdatum:
Straße:
PLZ:
Wohnort:
Name der Sorgeberechtigten:
Telefonnummer(n) Sorgeberechtigten:
Klassenstufe:
Stammschule/
regulär besuchte Schule:
Mein Kind soll in der
? 5. Ferienwoche (Mo. 03.08. – Fr. 07.08.2020)
? 6. Ferienwoche (Mo. 10.08. – Fr. 14.08.2020)
teilnehmen.
[Bitte ankreuzen]

Elternschreiben der Bildungsministerin

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte,
ein Schuljahr, wie wir noch kein anderes erlebt haben, geht zu Ende. Wenn es das In-fektionsgeschehen zulässt, wollen wir nach den Sommerferien wieder zum regulären Unterricht zurückkehren. Mit diesem Schreiben möchte ich Sie über die wichtigsten Eckpunkte unserer Planungen für das nächste Schuljahr informieren. Erlauben Sie mir zuvor aber ein paar persönliche Worte:
Die Corona-Krise hat Einschränkungen und teilweise auch Verunsicherung in nahezu allen Lebensbereichen nach sich gezogen. Vieles davon wäre vor einem halben Jahr noch undenkbar gewesen. Dazu gehört auch die Schließung aller Kitas und Schulen in Deutschland. Mir ist bewusst, dass die letzten Monate Ihnen und Ihren Familien sehr viel abverlangt haben. Für alles, was Sie geleistet haben, möchte ich Ihnen auch zu Schuljahresende noch einmal meinen ganz herzlichen Dank und meine Hochach-tung aussprechen. Nur weil wir alle gemeinsam und entschieden gehandelt haben, konnten wir die Ausbreitung des Virus so verlangsamen. Wir werden auch weiter Rücksicht nehmen und aufeinander achten müssen, gemeinsam bleiben wir stark ge-gen das Virus.
Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Bildung, um ihnen die besten Startvo-raussetzungen für das Leben und Arbeiten zu ermöglichen. Um das zu gewährleisten, stehen wir als Verantwortungsgemeinschaft aus Schule, Elternhaus, Schulträgern und außerschulischen Partnern ein. Gestützt auf den Rat von Medizinerinnen und Medizi-nern und erste wissenschaftliche Erkenntnisse – gehen wir jetzt davon aus, dass wir das nächste Schuljahr im Regelbetrieb beginnen können. Wir wollen möglichst schnell
zurück zu möglichst viel Normalität. Die Schulen sind über die Organisation des neuen Schuljahres informiert, haben klare Vorgaben erhalten und dennoch den Spielraum, den sie brauchen, um den Schulbetrieb an die Situation vor Ort anzupassen.
10 Punkte stehen im Mittelpunkt bei den Planungen für das nächste Schuljahr:
? Im ersten Halbjahr des neuen Schuljahres soll der Schwerpunkt auf dem Unterricht und dem Lernen liegen. Ausflüge, Klassenfahrten und außer-schulische Projekte können vorerst nicht stattfinden. Es muss so viel Prä-senzunterricht wie möglich stattfinden.
? Für Schülerinnen und Schüler mit Vorerkrankungen, die weiterhin nicht in der Schule anwesend sein können, wird es einen geregelten Fernunter-richt geben. Lehrkräfte, die nicht im normalen Unterricht eingesetzt wer-den können, unterrichten Schülerinnen und Schüler von zuhause oder von einem separaten Raum in der Schule aus. Dazu nutzen sie die vom Land zur Verfügung gestellten digitalen Werkzeuge, etwa das Video-Kon-ferenzsystem.
? Für den Fall, dass auch weiterhin Fernunterricht stattfinden muss, sollen bestimmte Klassenstufen, wie die Stufen 1 und 5 sowie die Klassen, die sich vor einem Abschluss befinden, vorwiegend im Präsenzunterricht un-terrichtet werden.
? Wo weiterhin Fernunterricht notwendig ist, müssen Präsenz- und Fernun-terricht gut miteinander verzahnt werden. Die Kombination aus Präsenz- und Fernunterricht wird auf der Basis verbindlicher Stunden- bzw. Wo-chenpläne stattfinden.
? Die Verantwortung für den Fernunterricht liegt bei den Lehrkräften. Dadurch wollen wir Sie, als Eltern und Familien entlasten. Sie sollen Ihre Kinder nicht in stärkerem Maße unterstützen als dies auch im Präsenzun-terricht der Fall wäre.
? Für den Fernunterricht wird es klare Regelungen zur Erbringung von Leis-tungsnachweisen geben. Alle Prüfungen werden stattfinden. Schülerinnen und Schüler erhalten regelmäßig Rückmeldung.
? Kollegien treffen verbindliche Absprachen zu Verantwortlichkeiten. Lehr-kräfteteams unterstützen sich gegenseitig.
? Das Land stellt Mittel für zusätzliches Personal bereit. Darüber hinaus gibt es einen Vertretungspool mit verbeamteten Lehrkräften, Feuerwehrlehr-kräfte an Grundschulen und schuleigene Budgets, mit denen die Schulen Vertretungspersonal für zeitweise Einsätze einstellen können.
? Den Schwung, den die Digitalisierung in den Schulen in den letzten Mona-ten erhalten hat, soll weiter genutzt und beibehalten werden: So werden die digitale Infrastruktur und Ausstattung der Schulen und die Kompeten-zen der Lehrkräfte im Umgang mit den digitalen Medien weiter ausgebaut werden. Dazu wird das Land das Unterstützungssystem im Hinblick auf Fortbildung, Beratung, digitale Werkzeuge, Medien und Materialien wei-terentwickeln.
Damit die Schülerinnen und Schüler Lernrückstände, die in den letzten Monaten auf-getreten sind, aufholen können, machen wir zusätzliche Angebote – beispielsweise die Sommerschule RLP.
Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte,
bei allen Entscheidungen, die wir für das kommende Schuljahr getroffen haben, hatten und haben wir das Wohlergehen Ihrer Kinder, aber auch aller anderen, die Schule vor Ort gestalten, im Blick. Auch im kommenden Schuljahr wird es neue Herausforderun-gen geben – und ich bin sicher, gemeinsam werden wir diese Herausforderungen be-wältigen. Bei aller gebotenen Vorsicht können wir auch mit Zuversicht in das neue Schuljahr gehen.
Für die Sommerferien weise ich nochmals auf unser gemeinsames Angebot mit den Kommunen vor Ort hin: Die Sommerschule RLP bietet Schülerinnen und Schülern von der 1. bis zur 8. Klasse in den letzten beiden Ferienwochen Unterstützung in Deutsch
und Mathematik. Darüber hinaus gibt es weitere Ferienangebote vor Ort unter dem Motto „Spaß und lernen“. Alle Informationen dazu gibt es unter https://bm.rlp.de/de/sommerschule/
Ich danke Ihnen für Verständnis, Ihre Geduld und Ihren langen Atem, den Sie in den letzten Monaten aufgebracht haben und wünsche Ihnen und Ihren Familien alles Gu-tem, vor allem Gesundheit.
Herzliche Grüße
Dr. Stefanie Hubig

Wichtige Information Teil 2

Einreisende im Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2
Sehr geehrte Reisende,
bitte beachten Sie folgende Einschränkungen für Ihre Einreise nach Deutschland:
1. Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind derzeit auf Grundlage landesrechtlicher Bestimmungen nach §§ 32 Satz 1, 30 Absatz 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes grundsätzlich verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in ihre eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben sowie sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort aufzuhalten (sog. Absonderung).
2. Ein Risikogebiet nach Ziffer 1 ist ein Staat oder eine Region außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für welche zum Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Eine fortlaufend aktualisierte Liste der Risikogebiete wird durch das Robert Koch-Institut unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete
3. Personen nach Ziffer 1 sind außerdem verpflichtet, unverzüglich die für Ihren Wohnsitz/Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland zuständige Behörde (in der Regel das lokale Gesundheitsamt) zu kontaktieren und auf ihre Einreise hinzuweisen. Die lokal zuständige Gesundheitsbehörde überwacht die Einhaltung dieser Absonderung.
Ihr zuständiges Gesundheitsamt finden Sie im Internet unter: https://tools.rki.de/plztool/
4. Von diesen Regelungen sind nur Personen ausgenommen, die einer landesrechtlichen Ausnahme unterliegen und die keine Krankheitssymptome für COVID-19 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert Koch-Instituts aufweisen. U. a. haben die Länder Ausnahmen für Personen vorgesehen, die nur zur Durchreise in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, oder die durch ein ärztliches Zeugnis belegen können, dass sie innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise negativ auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet worden sind. Das ärztliche Zeugnis muss sich auf eine Testung stützen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sonstigen durch das Robert Koch-Institut unter https://www.rki.de/covid-19-tests veröffentlichten Staat durchgeführt wurde.
Mit freundlichen Grüßen und besten Wünschen für Ihre Gesundheit Ihr Bundesministerium für Gesundheit
INTERNET
www.bundesgesundheitsministerium.de www.zusammengegencorona.de
Bonn/Berlin, im Juni 2020
Risikogebiete  – z.B. auch die Türkei
Testanerkennung

Wichtige Elterninformation des Ministeriums bzgl. Urlaubsreisen ins Ausland

Elterninformation zu Urlaubsreisen in Risikogebiete
Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
wir möchten Sie heute über die derzeit geltenden Reisebestimmungen und die daraus resultierenden Folgen informieren.
Die Bundesregierung hat die weltweite Reisewarnung für viele europäische Staaten am 3. Juni 2020 aufgehoben. Seit dem 15. Juni gelten für die Mitgliedstaaten der EU, das Vereinigte Königreich, die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein individuelle Reisehinweise. So entscheiden die Länder selbst über mögliche Einreiseverbote.
Für Reisen in andere Staaten ist die Reisewarnung vorerst bis einschließlich 31. August 2020 verlängert.
Gemäß der 10. Corona-Bekämpfungsverordnung sind Einreisende nach Rheinland-Pfalz, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort aufzuhalten (häusliche Quarantäne).
2/2
Das Robert-Koch-Institut hat auf seiner Homepage eine Liste von Staaten veröffentlicht, in denen ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht (Risikogebiete z.B. Schweden, Serbien, Türkei und zahlreiche Bundesstaaten der USA). Die Liste wird regelmäßig aktualisiert und kann unter folgender URL eingesehen werden:
https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete (vgl. Merkblatt im Anhang)
Aufgrund der fortlaufenden Prüfung der Bundesregierung, inwieweit Staaten als Risikogebiete einzustufen sind, kann es auch zu kurzfristigen Änderungen, insbesondere zu einer Erweiterung der Liste des Robert-Koch-Instituts kommen. Bitte prüfen Sie auch unmittelbar vor Ihrer Rückkehr aus dem Urlaub, ob Sie sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem dieser Gebiete aufgehalten haben.
Wir bitten Sie, Ihre Urlaubsreise unter Beachtung der obenstehenden Hinweise zu planen.
Sofern Sie also beabsichtigen in einem Risikogebiet Ihren Urlaub zu verbringen, achten Sie bitte ganz besonders auf eine geeignete zeitliche Planung, damit Ihr Kind zu Beginn des neuen Schuljahres die Schule besuchen kann. Sollte dies nicht möglich sein und die Quarantäne oder ein Teil der Quarantäne im neuen Schuljahr liegen, so informieren Sie bitte rechtzeitig die Schule Ihres Kindes.
Um zu vermeiden, dass sich das Virus in der Schule Ihres Kindes ausbreitet und eine Ausbreitung sogar zu einer Schulschließung führen kann, schicken Sie bitte Ihr Kind keinesfalls während der Zeit der häuslichen Quarantäne in die Schule.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und ihre Mithilfe.
Im Laufe der Woche wird das Schreiben auf der Homepage der Landesregierung Rheinland-Pfalz unter folgender URL auch in weiteren Sprachen zur Verfügung gestellt:
https://corona.rlp.de/de/themen/schulen-kitas/dokumente-schule/
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
Raimund Leibold

Schulöffnung für alle !?

Schulöffnung für alle!?

Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte,
das Ende des Schuljahres nähert sich mit großen Schritten und vorher sollen alle Kinder noch einmal in die Schule kommen dürfen.
Alles unter Beachtung der Hygienevorschriften.
Dieses bedeutet, immer nur die Hälfte der Klasse damit der Sicherheitsabstand von ca. 1,50 Meter eingehalten werden kann.
Da leider auch Kolleginnen zu den Risikogruppen gehören, mussten wir auch personell diese Schulöffnung unter diesen besonderen Umständen genau planen.
Diese Planung sieht wie folgt aus:
Woche vom 04. Mai bis zum 08. Mai:
jeweils die Hälfte der Klasse 4a und 4b (Gruppe A)
Woche vom 11. Mai bis zum 15. Mai:
jeweils die Hälfte der Klasse 4a und 4b (Gruppe B)
Woche vom 18. Mai bis zum 20. Mai:
jeweils die Hälfte der Klasse 4a und 4b (Gruppe A)
Woche vom 25. Mai bis zum 29. Mai:
jeweils die Hälfte der Klasse 4a und 4b (Gruppe B) und
jeweils die Hälfte der Klasse 3a und 3b (Gruppe A)
Woche vom 02.Juni bis zum 05. Juni :
jeweils die Hälfte der Klasse 4a und 4b (Gruppe A) und
jeweils die Hälfte der Klasse 3a und 3b (Gruppe B)
Woche vom 08. Juni bis zum 10. Juni:
jeweils die Hälfte der Klasse 4a und 4b (Gruppe B) und
jeweils die Hälfte der Klasse 3a und 3b (Gruppe A)

Woche vom 15. Juni bis zum 19. Juni:
jeweils die Hälfte der Klasse 3a und 3b (Gruppe B) und
jeweils die Hälfte der Klassen 1a, 1b, 1c, 2a und 2b (Gruppe A)
Woche vom 22. Juni bis zum 26. Juni:
22. + 23. Juni jeweils die Hälfte der Klasse 3a und 3b (Gruppe B)
24. – 26. Juni jeweils die Hälfte der Klasse 3a und 3b (Gruppe A)
22. – 26. Juni jeweils die Hälfte der Klassen 1a, 1b, 1c, 2a und 2b (Gruppe B)
Woche vom 29. Juni bis zum 03. Juli ? Unterricht mit Zeugnisausgabe:
Montag, 29. Juni 2020  1a, 1b, 1c, 3a, 3b (Gruppe A)
Dienstag, 30. Juni 2020   1a, 1b, 1c, 3a, 3b (Gruppe B)
Mittwoch, 01. Juli 2020   2a, 2b, 4a, 4b (Gruppe A)
Donnerstag, 02. Juli 2020  2a, 2b, 4a, 4b (Gruppe B)
Freitag, 03. Juli 2020  Unterricht mit ausgewählten Schülern (die Klassenlehrerinnen werden Sie informieren).

Sie werden sich vorstellen können, welche Logistik hinter dieser Schulöffnung steckt. Die Gruppen sollten untereinander möglichst wenig Kontakt haben (also auch getrennte Pausen), damit mögliche Infektionsketten so kurz wie möglich bleiben. Aus diesem Grund möchte ich Sie auch noch einmal darum bitten, dass Sie auch im privaten Umfeld auf die Kontaktbedingungen achten. Übernachtungen bei Freunden oder große Treffen mit vielen Kindern sind sicherlich nicht so günstig.

gez. Ute Mülling

 

Neues Arbeitsmaterial

Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte,

neues Arbeitsmaterial für die Klassenstufen 1,2 und 3 sowie für die Kinder des 4. Schuljahres, die aus unterschiedlichen Gründen weiterhin zu Hause bleiben, gibt es am:

Montag, den 18.05.2020 von 18.00 Uhr – 20.00 Uhr und

Dienstag, den 19.05.2020 von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr

Bitte denken Sie daran, fertige Dinge abzugeben!

Der dann folgende Termin wird  am 08. und 9. Juni 2020 sein.

Weitere Informationen zur Schulöffnung folgen in der kommenden Woche.

Bleiben Sie gesund!

Ute Mülling

Info zur Schulöffnung und Abholung neues Material

Liebe Eltern,
jetzt steht fest, dass nur die 4. Klassen am 04. Mai 2020 mit dem Unterricht beginnen. Dabei startet jeweils nur die halbe Klasse. Die bleibt dann in der Woche vom 11. Mai bis zum 15. Mai zu Hause. Dann kommt nämlich die andere Hälfte der Klasse in die Schule.
Für die Schülerinnen und Schüler der 4a und 4b die erst am 11.05. zum Unterricht kommen, gibt es auch neue Materialien. Siehe unten!
Die Schutzbestimmungen sind deutlich:
Der Abstand von 1,50 m muss eingehalten werden.

Die Kinder und die Erwachsenen müssen in den Pausen und in bestimmten  Unterrichtssituationen Mundschutz tragen, 

Die Eltern sollten möglichst den Schulhof nicht betreten.

Ob und wie der Unterricht für die 1., 2. und 3. Schuljahre weiter gehen wird, müssen wir abwarten. Ich informiere Sie weiterhin, wenn es neue Informationen gibt.
Die neue Materialausgabe und die Rückgabe der fertigen Dinge findet am:
Montag, den 04. Mai (von 18.00 Uhr – 20.00 Uhr) oder am Dienstag, den 05. Mai (von 9.00 Uhr – 13.00 Uhr) statt.
Die übernächste Materialausgabe wäre dann wieder am 18. bzw. 19. Mai 2020.

Bleiben Sie gesund!
Ute Mülling

Abholung neuer Arbeitsmaterialien

Liebe Eltern,

Sie haben sicherlich, wie wir auch, die Pressemitteilungen am gestrigen Tag verfolgt. Die Schulen werden in den kommenden beiden Wochen noch geschlossen bleiben. Am kommenden Dienstag (21.04.2020) können Sie wieder neue Arbeitsmaterialien in der Schule abholen und fertig bearbeitete Dinge abgeben. Die Schule wird von 8.00 Uhr13.00 Uhr offen sein, damit Sie die Sachen abholen können. Falls Sie nur zwischen 19.00 Uhr und 20.00 Uhr kommen können, werde ich am Montag (20.04.2020) da sein. Ansonsten rufen Sie in der Schule an und vereinbaren einen anderen Abholtermin. Achten Sie bitte auch der der Abholung auf die Sicherheitsabstände!

Falls es weitere Fragen zur Schulschließung/Notgruppenbetreuung gibt, können Sie sich gerne per Mail an mich wenden (christophorus.betzdorf@gmail.com oder UteMuelling@web.de) oder sie rufen in der Schule an (02741-910730 oder auf dem AB der Schule 02741 – 9107330 an).

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichem Gruß

Ute Mülling