Liebe Eltern,
mit dem letzten Elternbrief in diesem Schuljahr möchten wir Sie gerne über ein
besonderes Herzensanliegen informieren. Der Schulelternbeirat und der Förderverein
der Grundschule Elkenroth haben sich zusammengeschlossen, um sich gemeinsam für
eine nachhaltige Lösung zur Belüftung der Klassenräume der Schulen in unserem Kreis
einzusetzen.
Auch Sie werden es sicherlich in den vergangenen Tagen und Wochen in der Presse
verfolgt haben. Derzeit ringen sowohl Kreis- als auch Landespolitiker um eine Lösung,
nach den Sommerferien einen stetigen Präsenz- Unterricht in den Schulen zu
ermöglichen.
Wir als Schulelternbeirat und Förderverein möchten hierzu gerne ein möglichst großes
Netzwerk aufbauen, um verbandsgemeindeweit-, kreisweit- und, oder auch landesweit
von Seiten der Elternschaft den notwendigen politischen Druck zu erzeugen.
Da wir alle über individuelle Kontakte verfügen, benötigen wir hierzu Ihre
Unterstützung. Auch Sie kennen sicherlich jemanden aus einer benachbarten Schule,
einem Schulelternbeirat oder Förderverein einer anderen Schule, oder sogar jemand
Verantwortliches aus der Politik.
Helfen Sie uns bei der Kontaktaufnahme zu diesen Personen oder Organisationen, indem
Sie uns nach vorheriger Zustimmung die Kontaktdaten weiterleiten.
Sehr gerne können Sie die Kontaktdaten oder Informationen an nachfolgende E-Mail-
Adressen senden unter: Förderverein-gs-elkenroth@gmx.de oder
haebelsven@gmail.com.
Im Namen des Schulelternbeirat und des Fördervereins der Grundschule Elkenroth
möchte ich mich bei Ihnen ganz recht herzlich für Ihre Unterstützung bedanken.
Ihnen Allen und Ihren Familien wünschen wir für die kommenden Tage schöne und
erholsame Ferien, eine gute Zeit und weiterhin beste Gesundheit.
Im Namen des Schulelternbeirat der Grundschule Elkenroth und des Vorstandes des
Fördervereins „Freunde und Förderer der Grundschule Elkenroth e. V.“
Sven Häbel
Archiv der Kategorie: Allgemein
Elternbrief der Bildungsministerin vom 01.06.2021
Brief der Bildungsministerin zu der Zeit nach den Pfingstferien
17. Mai 2021
Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte,
die Pfingstferien stehen vor der Tür. Deshalb möchte ich Sie gerne darüber informieren, wie es nach den Ferien mit dem Unterricht an den rheinland-pfälzischen Schulen wei-tergeht.
Derzeit sehen wir, dass erfreulicherweise das Infektionsgeschehen und damit auch die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner langsam, aber stetig zurückgeht. Wir wissen heute nicht, wie sich die Situation nach den Pfingstferien genau darstellt. Damit aber die gesamte Schulgemeinschaft schon vor den Ferien Planungssicherheit hat, sind – sofern sich die Lage nicht drastisch ändert – nach den Pfingstferien zwei Öffnungsstufen vorgesehen:
In einem ersten Schritt wird der Wechselunterricht für alle Jahrgangsstufen noch zwei Wochen bis zum 18. Juni 2021 fortgesetzt. Auch die bisherigen Regelungen zur Notbetreuung gelten weiterhin. In dieser Zeit können sich die Schulen auf den zweiten Schritt vorbereiten.
Ab dem 21. Juni 2021 soll dann Präsenzunterricht für alle Klassen- und Jahr-gangsstufen möglich sein, wenn sich das Infektionsgeschehen weiter so entwickelt und die Sieben-Tage-Inzidenz in den jeweiligen kreisfreien Städten und Landkreisen unter 100 liegt. Alle Schülerinnen und Schüler können dann die letzten vier Wochen vor den Sommerferien noch einmal gemeinsam zur Schule gehen. Ein solcher Schritt – also der Verzicht auf Abstand – ist wegen des zunehmenden Impfschutzes, der Testungen und der hervorragend umgesetzten Hygienekonzepte, insbesondere der Maskenpflicht, auch aus Sicht der Experten der Universitätsmedizin Mainz verantwortbar und möglich. Damit die Testungen auch unter diesen veränderten Bedingungen gut umgesetzt werden, erhalten Sie rechtzeitig noch weitere Hinweise dazu, wie auch bei vollem Präsenzunterricht Testungen durchgeführt werden können.
Wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100 überschreitet, gilt unabhängig davon bis zum 30. Juni 2021 weiterhin die sog. Bundesnotbremse. Sie sieht vor, dass die Durchführung von Präsenzunterricht nur in Form von Wechselunterricht zulässig ist. Ab einer Inzidenz von 165 muss weiterhin Fernunterricht stattfinden. Am Präsenzunterricht darf nur teilnehmen, wer zweimal pro Woche getestet wird.
Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte,
die Schülerinnen und Schüler und Sie, ihre Familien, sehnen sich nach einem „normalen“ Schulalltag, in dem die Kinder und Jugendlichen sich wieder täglich im Klassen- oder Kursverband und mit den Lehrkräften in der Schule treffen können, um zu lernen und sich auszutauschen. Einige von Ihnen hätten sich möglicherweise gewünscht, dass wir schon früher wieder in vollen Präsenzunterricht zurückkehren, andere sorgen sich vielleicht, wenn aufgrund der verbesserten Infektionslage die Klassen wieder voller werden. Unsere jetzige Entscheidung berücksichtigt beide Seiten: das Recht auf Bildung und den Infektionsschutz. Ich freue mich deshalb sehr, dass wir den Schritt in volle Präsenz in diesem Schuljahr beizeiten und noch für einige Wochen gehen werden und dies auch gut verantworten können. Voraussetzungen hierfür bleiben, dass die Impfungen weiter so gut voranschreiten, wir alle mit den schrittweisen Öffnungen verantwortungsvoll umgehen und auch in anderen gesellschaftlichen Bereichen die Hygieneregeln weiter einhalten.
Mit diesem Ziel vor Augen wünsche ich Ihnen und Ihren Kindern von Herzen alles Gute und vor allem erst einmal erholsame Pfingsttage.
Mit besten Grüßen
Dr. Stefanie Hubig
FFP2 Masken in Bussen
Liebe Eltern,
in unten angehängter Pressemitteilung des Verkehrsverbundes zur Anordnung der FFP2- masken in den Bussen.
Koblenz, 27.04.2021
Pressemitteilung der Verkehrsverbund Rhein-Mosel GmbH zu den neuen Masken-Regeln im ÖPNV
Neue Masken-Regeln im ÖPNV
Die sogenannte „Bundes-Notbremse“ bringt auch für die ÖPNV-Nutzung Neuerungen. So ist nach dem InfektionsSchutzGesetz nun in Bussen und Bahnen in Gebieten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend. Eine medizinische Maske ist in diesem Falle nicht mehr ausreichend. Dies gilt so lange, bis die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt, dann wird diese Regelung am übernächsten Tag wieder ausgesetzt.
Ziel ist, den Schutz vor Ansteckung gerade auch im Nahverkehr weiter zu verbessern. Die Fahrgäste werden gebeten, sich vor der Fahrt über die aktuellen Inzidenzwerte in den durchfahrenen Gebieten zu informieren und das ggf. bestehende Gebot des Tragens einer FFP2-Maske entsprechend zu beachten.
Kinder bis einschließlich 6 Jahre sind von der Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske ausgenommen.
Möchten Sie mehr über den VRM und seine Angebote wissen? Unter 0800 5 986 986 (kostenfrei, täglich von 8 bis 20 Uhr) oder www.vrminfo.de erhalten Sie weitere Informationen.
Aktuelle Informationen unserer Bildungsministerin
Circus Rondel online
Wichtige Informationen der Ministerin!
Frühblüher
Wir von der 3a haben geschaut, welche Blumen schon im März blühen. Weil wir im Moment zu Hause lernen müssen, konnten wir keinen gemeinsamen Spaziergang machen, um in den Gärten und auf den Wiesen nach blühenden Blumen zu suchen. Einige Kinder haben sich mit ihren Eltern aufgemacht oder im Internet gesucht und Fotos geschickt. Kein Arbeitsblatt ist so schön wie echte Blumen. Hier ist das Ergebnis:
Wichtige Info zur Schulöffnung
Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte!
Gestern Nachmittag erhielten wir die offizielle Nachricht von der ADD-Koblenz, das die Schulen im Landkreis Altenkirchen aufgrund der aktuellen Inzidenzwerte und der diffusen Infektionslage auch in der kommenden Woche bis einschließlich 19.03.2021 noch im Fernunterricht verbleiben müssen. Die Notbetreuung findet in diesem Zeitraum weiterhin statt. Anmeldung zur Notbetreuung bitte über den Anrufbeantworter der Schule (02741 9107330) oder per eMail (christophorus.betzdorf@gmail.com). Bitte geben Sie bei der Anmeldung unbedingt an, wie lange ihr Kind in der Notbetreuung bleiben muss und ob Sie Ihr Kind abholen, es mit dem Bus fahren soll oder ob es zu Fuß nach Hause geschickt werden soll. Mit Blick auf die weiterhin hohen Inzidenzwerte appelliere ich noch einmal an Sie: Bitte prüfen Sie sorgfältig, ob Sie die Notbetreuung wirklich in Anspruch nehmen müssen. Es hängt von unser aller Disziplin ab, wann wir endlich wieder mit dem Unterricht in den Schulen starten dürfen.
Bleiben Sie alle gesund! Mit freundlichem Gruß Ute Mülling
Achtung! Wichtige Info!
Liebe Eltern und Sorgeberechtigte, aufgrund des Inzidenzwertes von über 100 und des diffusen Infektionsgeschehens hat der Landkreis Altenkirchen per heutiger Allgemeinverfügung entschieden, dass alle Grundschulen ab dem 04.03.2021 bis einschließlich 12.03.2021 geschlossen sind. Die Notbetreuung findet in diesem Zeitraum weiterhin statt. Anmeldungen zur Notbetreuung bitte per Email (christophorus.betzdorf@gmail.com) oder per Telefon (02741 9107330 (Anrufbeantworter) oder 910730). Bitte prüfen Sie sorgfältig, ob Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen! Sollten Sie aufgrund der Situation besorgt sein, Ihr Kind am 02.03. oder am 03.03.2021 in die Schule zu schicken, so melden Sie es bitte über den Anrufbeantworter (02741 9107330) vom Präsenzunterricht ab Lieben Gruß und bleiben Sie gesund, Ute Mülling