Eine Bitte um Zusammenarbeit mit Eltern benachbarter Grundschulen!

Liebe Eltern,
mit dem letzten Elternbrief in diesem Schuljahr möchten wir Sie gerne über ein
besonderes Herzensanliegen informieren. Der Schulelternbeirat und der Förderverein
der Grundschule Elkenroth haben sich zusammengeschlossen, um sich gemeinsam für
eine nachhaltige Lösung zur Belüftung der Klassenräume der Schulen in unserem Kreis
einzusetzen.
Auch Sie werden es sicherlich in den vergangenen Tagen und Wochen in der Presse
verfolgt haben. Derzeit ringen sowohl Kreis- als auch Landespolitiker um eine Lösung,
nach den Sommerferien einen stetigen Präsenz- Unterricht in den Schulen zu
ermöglichen.
Wir als Schulelternbeirat und Förderverein möchten hierzu gerne ein möglichst großes
Netzwerk aufbauen, um verbandsgemeindeweit-, kreisweit- und, oder auch landesweit
von Seiten der Elternschaft den notwendigen politischen Druck zu erzeugen.
Da wir alle über individuelle Kontakte verfügen, benötigen wir hierzu Ihre
Unterstützung. Auch Sie kennen sicherlich jemanden aus einer benachbarten Schule,
einem Schulelternbeirat oder Förderverein einer anderen Schule, oder sogar jemand
Verantwortliches aus der Politik.
Helfen Sie uns bei der Kontaktaufnahme zu diesen Personen oder Organisationen, indem
Sie uns nach vorheriger Zustimmung die Kontaktdaten weiterleiten.
Sehr gerne können Sie die Kontaktdaten oder Informationen an nachfolgende E-Mail-
Adressen senden unter: Förderverein-gs-elkenroth@gmx.de oder
haebelsven@gmail.com.
Im Namen des Schulelternbeirat und des Fördervereins der Grundschule Elkenroth
möchte ich mich bei Ihnen ganz recht herzlich für Ihre Unterstützung bedanken.
Ihnen Allen und Ihren Familien wünschen wir für die kommenden Tage schöne und
erholsame Ferien, eine gute Zeit und weiterhin beste Gesundheit.
Im Namen des Schulelternbeirat der Grundschule Elkenroth und des Vorstandes des
Fördervereins „Freunde und Förderer der Grundschule Elkenroth e. V.“
Sven Häbel

Elternbrief der Bildungsministerin vom 01.06.2021

Ministerium für Bildung | Postfach 32 20 | 55022 Mainz
An die Eltern und
Sorge-und Erziehungsberechtigten
der Schülerinnen und Schüler
an rheinland-pfälzischen Schulen
DIE MINISTERIN
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz
Telefon 06131 16-0
Telefax 06131 16-41 10
poststelle@bm.rlp.de
www.
bm.rlp.de
01.06.2021
Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Sorge- und Erziehungsberechtigte,
vor den Pfingstferien haben wir die weiteren Schritte der Schulöffnung bis zu den Sommerferien festgelegt. Erfreulicherweise hat sich seitdem das Infektionsgeschehen
weit positiver entwickelt als das zum Zeitpunkt des Schreibens am 17. Mai 2021 zu er-
warten war. Am 31. Mai 2021 lag die Sieben-Tage-Inzidenz in Rheinland-Pfalz bei
32,3. Lediglich in vier kreisfreien Städten lag die Sieben-Tage-Inzidenz über 50. Die
Inzidenzen sind stark gesunken und überall in der Gesellschaft und im Arbeitsleben
können sehr schnell weitere Öffnungsschritte gegangen werden.
Vor diesem Hintergrund können wir die geplanten Schritte im Schulbereich ebenfalls
schneller als erwartet gehen und mit dem Präsenzunterricht eine Woche früher anfan-
gen:
Es bleibt dabei, dass die Schulen nach den Pfingstferien zunächst im Wechselunter-
richt starten, um die Hygiene- und Wegekonzepte sowie gegebenenfalls das Testen
bei Präsenz aller Schülerinnen und Schüler vorzubereiten und um für jede Situation
gut aufgestellt zu sein. Statt der zweiten Woche Wechselunterricht soll dann bereits
ab dem 14. Juni 2021 für alle Klassen- und Jahrgangsstufen Präsenzunterricht statt-
finden – so wie das auch in allen anderen Ländern in Deutschland geplant ist.
Der Regelbetrieb in den Ganztagsschulen wird aufgrund der hierfür notwendigen Or-
ganisation erst am 21. Juni 2021 wiederaufgenommen. Bis dahin wird die Notbetreu-
ung wie bisher angeboten.
Auch an den berufsbildenden Schulen wird unter Berücksichtigung des Fortschritts bei
der Abnahme der schriftlichen Abschlussprüfungen ab dem 14. Juni 2021 vom Wech-
sel- in den Präsenzunterricht gewechselt. Dort, wo durch den Präsenzunterricht die
schriftlichen Abschlussprüfungen unter Corona-Bedingungen erschwert werden könn-
ten, können die Schulen in eigener Verantwortung in Absprache mit der Schulaufsicht
entscheiden, welche Klassen im Wechselunterricht verbleiben.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich freue mich, dass unsere Schulen, unsere Schulgemeinschaften und unsere Fami-
lien im Land nun schneller zu mehr Normalität zurückkehren können als ursprünglich
geplant. Für unsere Schülerinnen und Schüler, die über die vergangenen Wochen und
Monate auf so viel verzichten mussten und die enorm unter der Pandemie zu leiden
hatten und haben, ist die Rückkehr in ihre Klassengemeinschaft unglaublich wichtig.
Die Schule ist für Kinder und Jugendliche ein Ort des Lernens, aber auch ein Ort des
Lebens und des sozialen Miteinanders – und es geht jetzt darum, dass unsere Schü-
lerinnen und Schüler vor den Sommerferien noch möglichst lange einen geregelten
Alltag in der Schule erleben können.
Das regelmäßige Testen, das fortgesetzt wird, schafft zusätzliche Sicherheit. Unsere
Schulen haben dazu heute ein aktualisiertes Testkonzept erhalten, das mit den Exper-
ten der Universitätsmedizin abgestimmt ist. Auch weiterhin kann die Schulgemein-
schaft entscheiden, ob in der Schule oder zuhause getestet wird. Es ist gut, dass die
Zweitimpfungen weiter voranschreiten und bei vielen Lehrkräften bereits erfolgt sind
oder in Kürze bevorstehen. Und auch die Hygienemaßnahmen an unseren Schulen
wirken.
Sehr geehrte Damen und Herren,
auch für Sie als Eltern und Sorge- und Erziehungsberechtigte waren die vergangenen
Wochen und Monate mit Distanz- und Wechselunterricht sowie der Vereinbarkeit von
Familie und Beruf eine enorme Herausforderung. Ich danke Ihnen für Ihre Geduld, Ihr
Durchhaltevermögen und Ihr Engagement.
Jetzt geht es darum, unseren Kindern und Jugendlichen den für sie so wichtigen,
strukturierten Alltag zu ermöglichen. Sie sollen in ihrer Schule ankommen, Gemein-
schaft und Miteinander wieder erleben.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Kindern einen guten Start nach den Ferien und alles
Gute für die verbleibenden Wochen dieses Schuljahres.
Mit herzlichen Grüßen
Ihre
Dr. Stefanie Hubig

Brief der Bildungsministerin zu der Zeit nach den Pfingstferien

17. Mai 2021

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte,
die Pfingstferien stehen vor der Tür. Deshalb möchte ich Sie gerne darüber informieren, wie es nach den Ferien mit dem Unterricht an den rheinland-pfälzischen Schulen wei-tergeht.
Derzeit sehen wir, dass erfreulicherweise das Infektionsgeschehen und damit auch die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner langsam, aber stetig zurückgeht. Wir wissen heute nicht, wie sich die Situation nach den Pfingstferien genau darstellt. Damit aber die gesamte Schulgemeinschaft schon vor den Ferien Planungssicherheit hat, sind – sofern sich die Lage nicht drastisch ändert – nach den Pfingstferien zwei Öffnungsstufen vorgesehen:

In einem ersten Schritt wird der Wechselunterricht für alle Jahrgangsstufen noch zwei Wochen bis zum 18. Juni 2021 fortgesetzt. Auch die bisherigen Regelungen zur Notbetreuung gelten weiterhin. In dieser Zeit können sich die Schulen auf den zweiten Schritt vorbereiten.

Ab dem 21. Juni 2021 soll dann Präsenzunterricht für alle Klassen- und Jahr-gangsstufen möglich sein, wenn sich das Infektionsgeschehen weiter so entwickelt und die Sieben-Tage-Inzidenz in den jeweiligen kreisfreien Städten und Landkreisen unter 100 liegt. Alle Schülerinnen und Schüler können dann die letzten vier Wochen vor den Sommerferien noch einmal gemeinsam zur Schule gehen. Ein solcher Schritt – also der Verzicht auf Abstand – ist wegen des zunehmenden Impfschutzes, der Testungen und der hervorragend umgesetzten Hygienekonzepte, insbesondere der Maskenpflicht, auch aus Sicht der Experten der Universitätsmedizin Mainz verantwortbar und möglich. Damit die Testungen auch unter diesen veränderten Bedingungen gut umgesetzt werden, erhalten Sie rechtzeitig noch weitere Hinweise dazu, wie auch bei vollem Präsenzunterricht Testungen durchgeführt werden können.

Wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100 überschreitet, gilt unabhängig davon bis zum 30. Juni 2021 weiterhin die sog. Bundesnotbremse. Sie sieht vor, dass die Durchführung von Präsenzunterricht nur in Form von Wechselunterricht zulässig ist. Ab einer Inzidenz von 165 muss weiterhin Fernunterricht stattfinden. Am Präsenzunterricht darf nur teilnehmen, wer zweimal pro Woche getestet wird.

Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte,
die Schülerinnen und Schüler und Sie, ihre Familien, sehnen sich nach einem „normalen“ Schulalltag, in dem die Kinder und Jugendlichen sich wieder täglich im Klassen- oder Kursverband und mit den Lehrkräften in der Schule treffen können, um zu lernen und sich auszutauschen. Einige von Ihnen hätten sich möglicherweise gewünscht, dass wir schon früher wieder in vollen Präsenzunterricht zurückkehren, andere sorgen sich vielleicht, wenn aufgrund der verbesserten Infektionslage die Klassen wieder voller werden. Unsere jetzige Entscheidung berücksichtigt beide Seiten: das Recht auf Bildung und den Infektionsschutz. Ich freue mich deshalb sehr, dass wir den Schritt in volle Präsenz in diesem Schuljahr beizeiten und noch für einige Wochen gehen werden und dies auch gut verantworten können. Voraussetzungen hierfür bleiben, dass die Impfungen weiter so gut voranschreiten, wir alle mit den schrittweisen Öffnungen verantwortungsvoll umgehen und auch in anderen gesellschaftlichen Bereichen die Hygieneregeln weiter einhalten.
Mit diesem Ziel vor Augen wünsche ich Ihnen und Ihren Kindern von Herzen alles Gute und vor allem erst einmal erholsame Pfingsttage.
Mit besten Grüßen
Dr. Stefanie Hubig

FFP2 Masken in Bussen

Liebe Eltern,

in unten angehängter Pressemitteilung des Verkehrsverbundes zur Anordnung der FFP2- masken in den Bussen.

Koblenz, 27.04.2021

Pressemitteilung der Verkehrsverbund Rhein-Mosel GmbH zu den neuen Masken-Regeln im ÖPNV

 

Neue Masken-Regeln im ÖPNV

Die sogenannte „Bundes-Notbremse“ bringt auch für die ÖPNV-Nutzung Neuerungen. So ist nach dem InfektionsSchutzGesetz nun in Bussen und Bahnen in Gebieten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend. Eine medizinische Maske ist in diesem Falle nicht mehr ausreichend. Dies gilt so lange, bis die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt, dann wird diese Regelung am übernächsten Tag wieder ausgesetzt.

Ziel ist, den Schutz vor Ansteckung gerade auch im Nahverkehr weiter zu verbessern. Die Fahrgäste werden gebeten, sich vor der Fahrt über die aktuellen Inzidenzwerte in den durchfahrenen Gebieten zu informieren und das ggf. bestehende Gebot des Tragens einer FFP2-Maske entsprechend zu beachten.

Kinder bis einschließlich 6 Jahre sind von der Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske ausgenommen.

Möchten Sie mehr über den VRM und seine Angebote wissen? Unter 0800 5 986 986 (kostenfrei, täglich von 8 bis 20 Uhr) oder www.vrminfo.de erhalten Sie weitere Informationen.

Aktuelle Informationen unserer Bildungsministerin

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Sorgeberechtigte,
heute hat das sogenannte Notbremse- Gesetz den Bundesrat passiert.
Es wird ab kommendem Montag, 26. April 2021, damit auch in unseren Schulen in Rheinland-Pfalz umgesetzt.
Ich möchte Sie mit diesem Schreiben über die neuen Regeln informieren,
die der Bund damit vorgibt. Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler
Bisher waren die Selbsttests für die Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz ein
freiwilliges Angebot. Künftig dürfen sie nur noch am Unterricht in der Schule teilnehmen, wenn sie zweimal pro Woche auf das Coronavirus getestet wurden. In den Schulenfindet dafür auch weiterhin zweimal wöchentlich ein Selbsttest statt. Die Testkits stellt das Land den Schulen zur Verfügung. Die Testsbleiben für die Schülerinnen und Schüler kostenlos.Da Tests nun verpflichtende Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht sind, müssen Sie keine schriftliche Einverständniserklärung
mehr abgeben. Es reicht aus, wenn Ihr Kind am Testtag zum Unterricht erscheint.
Wichtig ist, dass auch vollständig Geimpfte und nach einer Corona-Infektion genesene Personen den Testnachweis erbringen müssen. Das Bundesgesetz sieht hier keine Ausnahme vor.
Das Gesetz erlaubt auch andere Testnachweise neben den Selbsttests in den Schulen:
Auch Testungen in den anerkannten Testzentren und Testeinrichtungen oder bei Ärztinnen und Ärzten sind zulässig.
Die Testnachweise dürfen nicht älter als 24 Stunden sein.
Die Schulgemeinschaft kann auch gemeinsam beschließen, dass ausnahmsweise
Nachweise von Eltern und Sorgeberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schülern
über Tests, die zuhause durchgeführt wurden, akzeptiert werden.
Ein spezielles Formular, das dafür verwendet werden muss, haben die Schulen erhalten. Auch für diese Selbstauskünfte gilt, dass sie nicht älter als 24 Stunden sein dürfen.
Was passiert, wenn Schülerinnen und Schüler nicht an den Tests teilnehmen?
Wer nicht am Test teilnimmt und auch keinen anderen negativen Testnachweis vorlegt,
darf ab kommender Woche nicht mehr am Präsenzunterricht teilnehmen.
Wer trotzdem in die Schule kommt, muss sie wieder verlassen. Jüngere Schülerinnen und Schüler müssen von ihren Eltern oder Sorgeberechtigten abgeholt werden. Bitte beachten Sie, dass eine von den Eltern oder Sorgeberechtigten ausgestellte„Befreiung“
oder ein Widerspruch gegen die Tests daran nichts ändert.
Die Präsenzpflicht gilt weiterhin. In der Präsenzphase finden deshalb weiter Leistungs-
nachweise in mündlicher und schriftlicher Form statt. Schülerinnen und Schüler, die
nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, weil sie nicht am Test teilnehmen und
keinen anderen Nachweis haben,müssen in Absprache mit den Lehrkräften alternative
Leistungsnachweise erbringen. Diese Schülerinnen und Schüler bekommen
ein pädagogisches Angebot, das dem entspricht, welches Schülerinnen und Schüler in den häuslichen Lernphasen während des Wechselunterrichts erhalten (Versorgung mit Arbeitsmaterialien, Erteilen von Arbeitsaufträgen etc.).
Automatischer Übergang in den Fernunterricht
Für Rheinland-Pfalz wird es bis zu den Pfingstferien bei der angekündigten Regelung
bleiben, dass an den Schulen grundsätzlich Wechselunterricht stattfindet.
Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 165 überschreitet, sieht das Gesetz
jedoch den Übergang in den Fernunterricht vor.
Auf der Basis der Inzidenzzahlen des Robert-Koch-Institutes wird festgelegt, ab wann das geschieht. Uns ist wichtig, dass die Eltern und die Schulen so viel Planungssicherheit wie möglich erhalten.
Notbetreuung
Sowohl während des Zeitraumes, in dem Wechselunterricht stattfindet, als auch nach
vollständiger Einstellung des Präsenzunterrichtes wird wie bisher eine Notbetreuung für
die Schülerinnen und Schüler der 1. bis 7. Klassen sowie für alle, die zusätzliche Un-
terstützung brauchen, eingerichtet. Hier bleibt es bei den aktuellen Regelungen.
Ausnahmen für die Abschlussklassen
In allen Klassen-und Jahrgangsstufen, die in diesem und dem kommenden Jahr ihren
Abschluss machen, haben die Schulen in Rheinland-Pfalz weiterhin die Option, die
Schülerinnen und Schüler auch bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 165 in kleinen Grup-
pen in den Präsenzunterricht zu holen.
Dies sind–je nach Schulart–vor allem die 9.,10., 11. und 12. Klassen. Die Schule Ihrer Kinder wird Sie hierüber informieren. Abschlussprüfungen werden grundsätzlich in Präsenz geschrieben, auch bei einer Inzidenz über 165. Sie sind von den Regelungen der Testpflicht ausgenommen.
Wiedereröffnung der Schulen
Bleibt die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter dem Schwel-
lenwert von 165 treten die Maßnahmen am übernächsten Tag wieder außer Kraft, so
sieht es das Gesetz vor. Die Schulen können dann wieder den Wechselunterricht auf-
nehmen. Dabei sollen Öffnungen von ein oder zwei Tagen (z. B. Donnerstag oder Frei-
tag) möglichst vermieden werden und der Präsenzunterricht wochenweise beginnen.
Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte,
wir alle hätten uns gewünscht, dass unsere Kinder und Jugendlichen nach Ostern wie-
der verstärkt in die Schule gehen können. Dass das Infektionsgeschehen das nicht zu-
lässt und an vielen Orten sogar noch einmal Verschärfungen erfordert, bedaure ich sehr. Denn ich weiß, dass gerade viele Familien nach 13 Monaten Pandemie am Limit
sind. Ich bin aber gleichzeitig zuversichtlich, weil wir mit den Tests in der Schule und
den Impfungen für alle Lehrkräfte, für die ab diesem Freitag Termine gebucht werden
können, auf dem richtigen Weg sind und die Sicherheit an den Schulen jeden Tag noch
weiter erhöhen. Jetzt geht es darum, die Infektionszahlen zu senken –
durch unser Verhalten jeden Tag und überall. Die Schulen setzen die Hygienekonzepte weiter konsequent und wirkungsvoll um. Die Tests sind dabei ein wichtiger Baustein. Deshalb bitte ich Sie:
Ermöglichen Sie Ihren Kindern bitte, daran teilzunehmen.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Kindern alles Gute für die kommende Zeit bis zu den
Pfingstferien. Ich werde Sie weiter über die aktuellen Entwicklungen informieren.
Mit herzlichen Grüßen
Dr. Stefanie Hubig

Circus Rondel online

Liebe Eltern,liebe Kinder,
leider können wir den Circus Rondel nicht live auf dem Schulhof erleben. Aber es gibt die Möglichkeit, sich online das Vergüngen eines Circusbesuches zu gönnen. Weitere Infos siehe unten!
Mit freundlichem Gruß
Ute Mülling
Liebe Kinder, liebe Eltern,
es gibt zwei sehr gute Nachrichten vom Circus Rondel!
1. Auch dank der Unterstützung vieler Schulen hat es der Circus geschafft, trotz des jetzt bereits ei?njährigen Corona-Stillstandes zu überleben!
2. Ihr könnt in den Osterferien die Artisten des Circus Rondel in einer Internet-Show erleben. Die Termine sind der 5.,11. und 17.April.
Eine tolle Show für die ganze Familie! Da es derzeit keine kulturellen Veranstaltungen gibt, ist es ein tolles abwechslungsreiches Ferienerlebnis und wird
euch in den Osterferien viel Spaß und Unterhaltung bringen. Gleichzeitig unterstützt Ihr Circus Rondel, damit er auch noch die nächsten und hoffentlich allerletzten Corona-Monate übersteht.
Ich finde es toll, dass Familie Ortmann so kreativ und fleißig ist. Sie verzagen nicht, sondern kämpfen wie die Löwen, um diese schwierige Zeit zu überstehen. Unterstützt bitte dieses unermüdliche Engagement, indem Ihr viele Tickets kauft und habt viel Spaß bei der virtuellen Zirkusaufführung!
Und so geht´s:
1. Klickt den folgenden Link an:
2. Wählt das Datum der Show, die Ihr sehen möchtet.
3. Gebt die Anzahl der Tickets ein, die ihr kaufen möchtet.
4. Klickt auf „Tickets“.
5. Wählt, ob ihr ein Gastkonto oder festes Konto einrichten möchtet.
6. Wählt eine Zahlungsmethode.
Vielen Dank für Eure Unterstützung und viel Spaß!
Herzliche Grüße

Wichtige Informationen der Ministerin!

26.03.2021
Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Sorgeberechtigte,
mit diesem Schreiben möchte ich Sie
über den Schulbesuch nach den Osterferien und das
neue Testangebot an den rheinland-pfälzischen
Schulen informieren, mit dem wir das Infektionsrisiko an den Schulen weiter minimieren wollen.
1. Schulstart nach den Osterferien
Leider lässt die aktuelle Entwicklung des Infektionsgeschehens noch keinen Raum für wei-
tere Öffnungsschritte an unseren Schulen nach dem Ende der Osterferien –
so sehr die Schülerinnen und Schüler, Sie als Eltern und auch ich uns dies gewünscht hätten. Deshalb wollen wir nach den
Osterferien zunächst in allen Klassenstufen den Wechselunterricht fortführen –
natürlich gilt auch diesmal, dass das vom Infektionsgeschehen abhängig ist.
Die Präsenzpflicht wird weiter gelten. Mit Blick auf Schülerinnen und Schüler, die mit vorer-
krankten und besonders gefährdeten Angehörigen zusammenleben, wird der Hygieneplan
noch einmal angepasst, so dass sie über ein ärztliches Attest von der Teilnahme am Prä-
senzunterricht befreit werden können.
2.Testangebote in den Teststellen
Um das Infektionsrisiko an Schulen weiter zu minimieren, setzen wir neben den bekannten
und weiter gültigen Hygieneregeln auf verstärktes Testen.
Seit dem 8. März haben alle Bürgerinnen und Bürger in Rheinland –
Pfalz mindestens einmal pro Woche die Möglichkeit, sich in einer Schnellteststation
kostenlos auf das Coronavirus testen zu lassen,
zum Beispiel in einem Testzentrum, in Apotheken oder Arztpraxen.
Einige Schnellteststationen bieten auch an,mit mobilen Teams
in weitere Einrichtungen vor Ort wie zum Beispiel Schulen zu kommen.
Schul- und wohnortnahe Teststellen der sogenannten Bürgertests
finden Sie auf der Homepage https://corona.rlp.de/de/testen/.
3. Angebot der anlasslosen Testung in Schulen
Um die Wiederaufnahme des Unterrichts unter gesteigerten Hygieneanforderungen und mit Abstand zusätzlich abzusichern, erhalten alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und andere in Schulen Tätige in Rheinland-Pfalz beginnend nach den Osterferien die Möglichkeit, sich mit Selbsttests einmal in der Woche anlasslos auf eine Infektion mit dem Coronavirus zu testen.
Dafür stellt das Land kostenlos Corona-Selbsttests zur Verfügung.
Die Corona-Tests ergänzen die bestehenden Abstands-
und Hygieneregelungen, die weiterhin unbedingt eingehalten werden müssen. Die Tests
bieten die Chance, mögliche Infektionen frühzeitig zu erkennen und Infektionsketten zu durchbrechen. Ziel ist – wie von den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin am 22. März 2021 beschlossen – perspektivisch auch zweimal pro Woche Testungen anzubieten.
Wie ist der Start geplant?
Zunächst ist vorgesehen, dass sich Schülerinnen und Schüler sowie Schulbeschäftigte
einmal pro Präsenzwoche in der Schule testen. Die Teilnahme am Testangebot erfolgt für alle auf freiwilliger Basis. Der Schulbesuch ist nicht an die Teilnahme
und Vorlage eines negativen Testergebnisses geknüpft.
Aber je mehr Schülerinnen und Schüler an den Tests teilnehmen, desto
besser können die Selbsttests zu mehr Sicherheit an den Schulen beitragen.
Ich möchte Sie deshalb sehr eindringlich bitten, dass Sie Ihren Kindern ermöglichen,
an der Testung teilzunehmen.
Nach den Osterferien üben die Lehrkräfte mit den Schülerinnen und Schülern ausführlich
und altersgemäß, wie die Selbsttests richtig benutzt werden .
Ab der zweiten Schulwoche soll das Testangebot an allen Schulen regelmäßig
unter Anleitung und Aufsicht durchgeführt und in den regulären Unterrichtsverlauf integriert
werden. Die Schulen erhalten dazu ein Testkonzept, das auch online zur Verfügung stehen wird.
Die Selbsttests sind für die Anwendung durch Laien zugelassen und können auch von jüngeren Kindern unter Aufsicht und Anleitung selbst gemacht werden. Um jüngeren Schülerinnen und Schülern den Test zu erklären und zu erleichtern,
bietet z.B. dieses kindgerechte Video eine Hilfestellung:
https://www.hamburg.de/bsb/14961744/torben-erklaert-den-coronatest/ .
Es kann auch helfen, wenn Sie die Selbsttestung vorab mit Ihrem Kind bespreche möchten.
Damit Ihr Kind, wenn es noch minderjährig ist, an den Tests teilnehmen kann,benötigt die
Schule Ihre unterschriebene Einwilligung zur Teilnahme sowie zu der erforderlichen Datenerhebung. Entsprechende Vordrucke erhalten Sie ebenso wie bereits volljährige Schülerinnen und Schüler in Kürze von der Schule.
Warum wird in der Schule getestet?
Mit den regelmäßigen Selbsttests an den Schulen sollen Infektionen ohne Krankheitssymptome frühzeitig erkannt und Infektionsketten unterbrochen werden. Testen ist ein weiterer ganz wichtiger Baustein, um das Coronavirus zu bekämpfen. Die Selbsttests ergänzen die bestehenden Abstands- und Hygieneregeln und sollen das Infektionsrisiko an den Schulen weiter minimieren. Das Testkonzept haben wir mit den Experten der Universitätsmedizin Mainz abgestimmt.
Dass die Selbsttestung zunächst in den Schulen erfolgt, hat  mehrere Gründe: Zum einen
sollen die Selbsttests zu Beginn des Angebots gemeinsam im Klassenverband bzw. in der
Lerngruppe durchgeführt werden, um die sachgemäße Anwendung der Selbsttests und
korrekte Probenentnahme mit den Schülerinnen und Schülern einzuüben. Besonders jün-
gere Kinder sowie Schülerinnen und Schüler mit besonderen
Unterstützungsbedarfen benötigen Anleitung bei der Selbsttestung. Zum anderen waren die Testkits aufgrund des noch knappen Angebots am Markt nur in großen Umverpackungenvorrätig. Einzelne Testkits für den Gebrauch zu Hause mitzunehmen, ist dabei nicht möglich, etwa weil die Testflüssigkeit vor Ort auf die verschiedenen Tests aufgeteilt werden muss. Schließlich ist auch der Überblick über die in Schule durchgeführten Testungen besser. Die Förderschulen motorische und/oder ganzheitliche Entwicklung werden noch einmal gesondert informiert.
Dass das Testen in Schulen mittels Selbsttests gut funktionieren kann, zeigen Erfahrungen aus anderen Bundesländern, aber auch Modellprojekte in Rheinland-Pfalz.
Wo finden Sie Informationen und Unterstützung? Informationen rund um das Testangebot in Schulen finden Sie unter https://corona.rlp.de/de/selbsttests-an-schulen/.
Die Seite wird ständig aktualisiert und ergänzt.
Hier werden wir auch zentrale Dokumente (Testkonzept, Anschreiben, Vordrucke für
Einverständniserklärungen usw.) sowie FAQ zum Testen einstellen. Bereits jetzt finden Sie
auf der oben genannten Website Anleitungsvideos der jeweiligen Hersteller.
Ein eigenes Anleitungsvideo zur Testung an rheinland-pfälzischen Schulen ist in Vorbereitung.
Darüber hinaus gibt es Unterstützungsangebote für die Schulen.
Sehr geehrte Damen und Herren, die freiwillige Selbsttestung
stellt Sie als Eltern und Sorgeberechtigte und uns alle wie so oft in der Pandemie vor neue Herausforderungen.Ich bin aber sicher, dass wir auch diesen wichtigen Baustein zu mehr Normalität sehr gut umsetzen werden, um den Unterricht in Präsenz zu sichern.
Ich würde mich freuen, wenn so viele Kinder und Jugendliche wie möglich von diesem Angebot Gebrauch machen.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Kindern
erholsame Ferien und frohe Ostertage sowie einen guten Wiederbeginn danach.
Herzliche Grüße
Dr. Stefanie Hubig

Frühblüher

Wir von der 3a haben geschaut, welche Blumen schon im März blühen. Weil wir im Moment zu Hause lernen müssen, konnten wir keinen gemeinsamen Spaziergang machen, um in den Gärten und auf den Wiesen nach blühenden Blumen zu suchen. Einige Kinder haben sich mit ihren Eltern aufgemacht oder im Internet gesucht und Fotos geschickt. Kein Arbeitsblatt ist so schön wie echte Blumen. Hier ist das Ergebnis:

Wichtige Info zur Schulöffnung

Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte!

Gestern Nachmittag erhielten wir die offizielle Nachricht von der ADD-Koblenz, das die Schulen im Landkreis Altenkirchen aufgrund der aktuellen Inzidenzwerte und der diffusen Infektionslage auch in der kommenden Woche bis einschließlich 19.03.2021 noch im Fernunterricht verbleiben müssen. Die Notbetreuung findet in diesem Zeitraum weiterhin statt. Anmeldung zur Notbetreuung bitte über den Anrufbeantworter der Schule (02741 9107330) oder per eMail (christophorus.betzdorf@gmail.com). Bitte geben Sie bei der Anmeldung unbedingt an, wie lange ihr Kind in der Notbetreuung bleiben muss und ob Sie Ihr Kind abholen, es mit dem Bus fahren soll oder ob es zu Fuß nach Hause geschickt werden soll. Mit Blick auf die weiterhin hohen Inzidenzwerte appelliere ich noch einmal an Sie:  Bitte prüfen Sie sorgfältig, ob Sie die Notbetreuung wirklich in Anspruch nehmen müssen. Es hängt von unser aller Disziplin ab, wann wir endlich wieder mit dem Unterricht in den Schulen starten dürfen.

Bleiben Sie alle gesund! Mit freundlichem Gruß Ute Mülling

Achtung! Wichtige Info!

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte, aufgrund des Inzidenzwertes von über 100 und des diffusen Infektionsgeschehens hat der Landkreis Altenkirchen per heutiger Allgemeinverfügung entschieden, dass alle Grundschulen ab dem 04.03.2021 bis einschließlich 12.03.2021 geschlossen sind. Die Notbetreuung findet in diesem Zeitraum weiterhin statt. Anmeldungen zur Notbetreuung bitte per Email (christophorus.betzdorf@gmail.com) oder per Telefon (02741 9107330 (Anrufbeantworter) oder 910730). Bitte prüfen Sie sorgfältig, ob Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen! Sollten Sie aufgrund der Situation besorgt sein,  Ihr Kind am 02.03. oder am 03.03.2021 in die Schule zu schicken,  so melden Sie es bitte über den Anrufbeantworter (02741 9107330) vom Präsenzunterricht ab  Lieben Gruß und bleiben Sie gesund, Ute Mülling